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Entsorgungsfachbetriebe / Transportgenehmigung
Seminar
Betriebe, die Abfälle zur Verwertung oder Beseitigung befördern, lagern, behandeln, makeln, beseitigen oder selber verwerten wollen, haben zur Zulassung bzw. Erteilung der Transportgenehmigung den Nachweis der Grundlagenschulung nach TgV § 3 zu erbringen.Um das Gütezeichen einer nach Absatz 3 anerkannten Entsorgergemeinschaft tragen zu dürfen, ist neben einem abgeschlossenen Überwachungsvertrag, mit einer mindestens einjährigen Überprüfung durch eine Überwachungsorganisation, zum anderen der Nachweis der Grundschulung nach § 9 EfbV erforderlich. Die Transportgenehmigung und der Entsorgungsfachbetrieb unterliegen der Genehmigung der Landesbehörde bzw. der durch sie bestimmten Behörde.Betriebsbeauftragte für Abfall werden unter anderem in genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingesetzt. Diese benötigen einen Schulungsnachweis nach den §§ 54/55 des KrW-/AbfG.Mit unserem Kombikurs erlangen Sie die behördlich anerkannten Grundlagenschulungsnachweise nach § 3 TgV und § 9 EfbV sowie den Abschluss als Betriebsbeauftragter für Abfall nach KrW-/AbfG.
Veranstaltungs-Beschreibung
Umweltrechtliche Grundlagen
Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz/Untergesetzliche Regelwerke
Haftungsrecht im Abfallbereich /Gefahrguttransportrecht
Arbeitsschutzvorschriften beim Umgang mit Abfällen
Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe
Gefährdungspotentiale von Abfällen
Abfalltransporte
Rechtliche Anforderungen an Lagerung und Bereitstellung von Abfällen
Betriebliche Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Technische Verfahren der Entsorgung
Nachweisverfahren
| Datum |
Veranstaltungs-Ort |
Dauer |
Preis |
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25.06.2012
bis 29.06.2012
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Essen
Deutschland
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5 Tag(e)
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1.280,00 EUR exkl. MwSt.
1.523,20 EUR inkl. 19% MwSt.
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Termin buchen
Anfrage
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17.09.2012
bis 21.09.2012
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Bielefeld
Deutschland
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5 Tag(e)
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1.280,00 EUR exkl. MwSt.
1.523,20 EUR inkl. 19% MwSt.
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Termin buchen
Anfrage
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