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Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung.
Seminar
Zum Verkauf bzw. zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedarf es einer Sachkunde nach Pflanzenschutzsachkunde-Verordnung. Pflanzenschutzmittel, die nicht als gefährlich entsprechend des Chemikaliengesetzes eingestuft sind, können mit der eingeschränkten Pflanzenschutz-Sachkunde abgegeben bzw. angewandt werden. Sind die Pflanzenschutzmittel als gefährlich eigenstuft (z.B. sehr giftig, giftig, brandfördernd, hochentzündlich oder gesundheitsschädlich in Verbindung mit einem R-Satz 40, 62, 63, oder 68), so ist die umfassende Pflanzenschutzsachkunde nötig.
Veranstaltungs-Beschreibung
- EG-Recht
- Pflanzenschutzrecht
- Relevante angrenzende Rechtsgebiete (Naturschutzrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Pflanzenschutzhöchstmengen-Verordnung)
- Chemikalienrecht
- Integrierter Pflanzenschutz
- Schadursachen
- Pflanzenschutzmittel
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Verfahren und Geräte zum Ausbringen
- Erste Hilfe
- Prüfungsvorbereitung
| Datum |
Veranstaltungs-Ort |
Dauer |
Preis |
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12.11.2012
bis 14.11.2012
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Hohen Neuendorf
Deutschland
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3 Tag(e)
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665,00 EUR exkl. MwSt.
791,35 EUR inkl. 19% MwSt.
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Anfrage
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