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Brandschutzbeauftragte für Krankenhäuser - 2. Woche
Lehrgang
Mit dem zweiwöchigen Lehrgang für Brandschutzbeauftragte in Krankenhäusern bietet VdS Schadenverhütung ein Ausbildungsprogramm an, das sich an Personen richtet, die sich in Krankenhäusern und Kliniken mit Fragen des Brandschutzes befassen müssen. Die Kurse führen wir gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) durch.
Veranstaltungs-Beschreibung
Zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern haben wir schon 1994 ein besonderes Ausbildungsprogramm geschaffen, abweichend von dem allgemeinen VdS-Lehrgang "Brandschutzbeauftragte".
Grund dafür sind die doch teilweise sehr speziellen und anders gearteten Problemstellungen in Krankenhäusern und Kliniken aber auch in Heimen und gleichartigen Einrichtungen. Hierzu zählen zum Beispiel die Brandschutzschulung bzw. Unterweisung von Mitarbeitern ebenso wie die Vorsorgemaßnahmen für interne oder auch externe Gefahrenlagen.
Außerdem werden ebenso die allgemeinen Themen des Brandschutzes in diesem Lehrgang immer auf das „Objekt Krankenhaus“ fokussiert und auch die dort vortragenden Referenten haben „engste Berührung“ mit diesem Umfeld. Den Lehrgang führen wir gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) durch. Er findet in Gruppen von üblicherweise nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird ein VdS-Zertifikat ausgestellt.
Lehrgangsinhalt
Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Die Feuerwehren und andere für den Brandschutz zuständige Behörden
Didaktik und Methodik der Ausbildung
Brandschutzschulung und Information
Risikobewertung und Sicherheitsmaßnahmen
Gesetzliche und private technische Brandschutzbestimmungen
Wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes
Vorbeugender anlagentechnischer Brandschutz
Brand- und Notfallmanagement bei internen und externen Gefahrenlagen
Einrichten und Betreiben von Baustellen
Fallbeispiele
Prüfung
Information zur rechtlichen Grundlage Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten in Krankenhäusern ist aufgrund öffentlich-rechtlicher Sonderbauvorschriften der Bundesländer mehr oder weniger vorgeschrieben.
Aus dem Muster der Krankenhaus-Bauverordnung – MKhBauVO, die den Bundesländern als Vorlage für ihre eigenen Verordnungen dienen kann, ist die Anforderung, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, aus § 36 (1) abzuleiten:
„Der Betreiber der Krankenhausanlage hat der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen fachkundigen Betriebsangehörigen zu benennen, der für die Betriebssicherheit der technischen Anlagen und die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu sorgen hat.“
(Hinweis: Die Betriebs- und Prüfvorschriften der VO sind auch auf bestehende Krankenhäuser anzuwenden.)
Empfehlungen: Nach den vfdb-Richtlinien zu Bestellung, Aufgaben,Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten soll in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen ab 100 anwesenden Personen ein qualifizierter Brandschutzbeauftragter bestellt werden.
In den VdS-Richtlinien für den Brandschutz „Krankenhäuser“, die gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) aufgestellt wurden, wird dem Krankenhausbetreiber die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nahe gelegt. In diesen Richtlinien sind die Qualifikation, Stellung im Betrieb sowie Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten beschrieben.
| Datum |
Veranstaltungs-Ort |
Dauer |
Preis |
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26.11.2012
bis 30.11.2012
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Wiesbaden
Deutschland
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5 Tag(e)
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1.380,00 EUR exkl. MwSt.
1.642,20 EUR inkl. 19% MwSt.
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