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Einführung in die VOB/B. Für Baupraktiker.
Seminar
Die VOB/B ist das Kernstück der VOB. Sie enthält die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ und findet, obwohl sie kein Gesetz ist - vorsichtig geschätzt - bei mehr als 80% der Bauvorhaben Anwendung. Um ihre jeweiligen wirtschaftlichen Interessen optimal wahrnehmen zu können, müssen die Vertragsparteien wissen, wozu sie nach der VOB/B berechtigt und verpflichtet sind. Auftragnehmer sollten z. B. wissen, wann sie einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung haben, Arbeiten wegen Zahlungsverzugs einstellen dürfen, sich auf eine fiktive oder stillschweigende Abnahme berufen können oder wann sie Bedenken gegen die Ausführung von Vorgewerken anmelden müssen. Auftraggeber hingegen sollten z. B. wissen, in welchen Fällen sie die Nachtragsforderungen des Auftragnehmers bezahlen müssen, wegen Verzugs des Auftragnehmers kündigen können, die Abnahme verweigern dürfen, Mängel zu Lasten des Auftragnehmers selbst beseitigen dürfen (Ersatzvornahme) oder wann sie eine Vertragsstrafe geltend machen können.
Veranstaltungs-Beschreibung
Bauvertrag
- Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag (§ 5 VOB/A § 2 Nr. 2 VOB/B)
- Wirksame Einbeziehung der VOB/B in das Vertragsverhältnis
- Art und Umfang der Architektenvollmacht
- Bedeutung der VOB (Teil A, B und C) für die Vertragspartner
Ausführungsphase
- Geschuldete Leistung
- Anordnungs- und Regelungsbefugnis des Auftraggebers (§ 4 VOB/B)
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (§ 3 VOB/B)
- Vertragsfristen, Verzug des Auftragnehmers (§ 5 VOB/B)
- Behinderung und Unterbrechung des Bauablaufs (§ 6 VOB/B)
- Kündigung des Bauvertrages (§§ 8 und 9 VOB/B)
Abnahme
- Förmliche Abnahme (§ 12 Nr. 4 VOB/B)
- Fiktive Abnahme (§ 12 Nr. 5 VOB/B)
- Stillschweigende (schlüssige) Abnahme
- Abnahmeverweigerung und ihre Folgen (§ 12 Nr. 3 VOB/B)
Vergütung
- Grundsätzliche Regelungen gemäß § 2 Nr. 1 VOB/B
- Preisanpassung bei Mehr- oder Mindermengen gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B
- Vergütung für geänderte Leistung (§ 2 Nr. 5 VOB/B)
- Vergütung für geforderte zusätzliche Leistungen (§ 2 Nr. 6 VOB/B)
- Vergütung für nicht beauftragte Leistung (§ 2 Nr. 8 VOB/B)
Abrechnung
- Abrechung des Pauschal- und Einheitspreisvertrages (§ 14 VOB/B)
- Aufmaß
- Abrechnung des Stundenlohnvertrages (§ 15 VOB/B)
- Abschlags- und Schlusszahlung (§ 16 VOB/B)
- Die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung (§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B)
- Sicherung der Vergütungsansprüche
Mängelansprüche/Gewährleistung
- Baumängel
- Prüf- und Hinweispflicht des Auftraggebers (§ 4 Nr. 3 VOB/B)
- Mangelbeseitigung (§ 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B)
- Minderung (§ 13 Nr. 6 VOB/B)
- Schadensersatz (§ 13 Nr. 7 VOB/B)
- Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
- Verjährung (§ 13 Nr. 4 VOB/B)
| Datum |
Veranstaltungs-Ort |
Dauer |
Preis |
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18.03.2013
bis 18.03.2013
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Nürnberg
Deutschland
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1 Tag(e)
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260,00 EUR exkl. MwSt.
309,40 EUR inkl. 19% MwSt.
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Anfrage
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