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Das Honorar des Architekten und Ingenieurs.

Seminar

Die HOAI ist gesetzlich zwingendes Preisrecht. Der Architekt oder Ingenieur darf bzw. muss sein Honorar grundsätzlich nach der HOAI berechnen. Bei der Honorarabrechnung sind vielfältige Berechnungsfaktoren zu berücksichtigen. Verstöße gegen die HOAI führen oft zum Honorarverlust. Im Jahr 2009 wurde die HOAI neu gefasst. Viele Leistungsbilder, wie z.B. die besonderen Leistungen, wurden aus dem verbindlichen Teil herausgenommen und in eine unverbindliche Anlage verschoben. Honorare für besondere Leistungen, die bisher nur schriftlich wirksam waren, können nun frei vereinbart werden. Die anrechenbaren Kosten werden weitgehend von den tatsächlichen Baukosten entkoppelt. Kostenanschlag und Kostenfeststellung sind für das Honorar nicht mehr relevant. Die mitverarbeitete Bausubstanz ist nicht mehr bei den anrechenbaren Kosten zu berücksichtigen. Angeordnete Leistungsänderungen können nun zu zusätzlichen Honoraransprüchen führen. Bei Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis 80% vereinbart werden. Diese neue Struktur und viele weitere Änderungen stellt Auftraggeber und Auftragnehmer vor völlig neue Herausforderungen bei Abschluss und Abwicklung ihrer Architektenverträge.

Veranstaltungs-Beschreibung

I. Objektplanung - Gebühren für Leistungen bei Gebäuden (§15 ff. HOAI)

  • Die neue Struktur der HOAI 2009
  • Grundlagen des Honorars
  • Anrechenbare Kosten
  • Kostenberechnung
  • Baukostenvereinbarung
  • Honorarzone
  • Honorarvereinbarung
  • Honorarberechnung in besonderen Fällen
  • Bonus-Malus-Regelung
  • Mehrere Vorentwurfs- und Entwurfsplanungen
  • Auftrag für mehrere Objekte
  • Nebenkosten
  • Zeithonorar
  • Leistungen im Bestand
  • Instandhaltung und -setzung

II. Besonderheiten bei Tragwerksplanung und technischer Gebäudeausrüstung

  • Gebühren für Leistungen bei der Tragwerksplanung (§62 ff. HOAI)

III. Abrechnung des Honorars

  • Fälligkeit des Honorars
  • Abschlagsrechnung
  • Honorarschlussrechnung
  • Vorzeitige Vertragsbeendigung
  • Bindungswirkung der Schlussrechnung
  • Honorarsicherung gemäß §648, 648a BGB
  • Verjährung

Aktuelle Termine für das Seminar Das Honorar des Architekten und Ingenieurs.

Datum Veranstaltungs-Ort Dauer Preis

22.11.2012
bis 22.11.2012

Nürnberg
Deutschland
1 Tag(e) 260,00 EUR exkl. MwSt.
309,40 EUR inkl. 19% MwSt.
Termin buchen Anfrage

19.11.2013
bis 19.11.2013

Nürnberg
Deutschland
1 Tag(e) 270,00 EUR exkl. MwSt.
321,30 EUR inkl. 19% MwSt.
Termin buchen Anfrage

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