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Die Abnahme der Werkleistung des Unternehmers - Generalunternehmer, Bauhandwerker, Architekt, Sonderfachmann - markiert einen entscheidenden rechtlichen Kristallisationspunkt im Baugeschehen: Das Gesetz knüpft an die Abnahme unter anderem die Fälligkeit des Werklohns, den Beginn der Verjährungsfrist von Mängelansprüchen und die Umkehrung der Beweislast für Mängel. Versäumnisse bei der Abnahme führen zu vermeidbaren Rechtsnachteilen (z.B. für bauleitende Architekten zu Haftungsrisiken). Die Verknüpfung von Abnahme und Fälligkeit der Vergütung wird von Teilen der Baubranche als unbefriedigend empfunden. Deshalb hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren zu Gunsten der Bauwirtschaft eine Reihe von Neuerungen eingeführt.
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am 21.11.2012
in Nürnberg
1 Tag
309,40 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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