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Nach der Röntgenverordnung von 2002 sind die Fachkenntnisse im Stahlenschutz regelmäßig mindestens alle 5 Jahre zu verlängern.
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ab 20.02.2012
6 Termine / 3 Orte
1 Tag
155,00 EUR
MwSt. befreit
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Das Einsatzgebiet von Laserstrahlen ist sehr breit gefächert. In der Forschung, in der industriellen Fertigung, zur Bearbeitung verschiedener Werkstoffe und im medizinischen Bereich kommen Laser verstärkt zum Einsatz. Auch in der Veranstaltungsbranche ist der Einsatz von Lasern zur Erzeugung von Showeffekten unverzichtbar.Unabhängig vom Einsatzgebiet ist nach §5 (2) der Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung (OStrV) jedes Unternehmen beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Die hierzu erforderliche Sachkunde ist durch den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs nachzuweisen.Durch die technische Weiterentwicklung und dadurch auch neue Einsatzgebiete, aber auch um Kenntnisse allgemeiner rechtlicher Anforderungen zu erhalten, ist auch für schon langjährig tätige Laserschutzbeauftragte eine Auffrischung ihrer Kenntnisse zu empfehlen.Unser Seminar vermittelt Ihnen das erforderliche Fachwissen, um als Laserschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen bestellt werden zu können. Bereits tätigen Laserschutzbeauftragten werden im Rahmen des Seminars die aktuellen rechtlichen Vorschriften und die neuesten Erkenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vermittelt.
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ab 23.02.2012
13 Termine / 9 Orte
1 Tag
523,60 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung in der Fassung vom 30.04.2003 für den Bereich Röntgendiagnostik.Die erworbene Fachkunde im Strahlenschutz bedarf nach längstens 5 Jahren einer Aktualisierung. Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.
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ab 25.02.2012
6 Termine / 3 Orte
1 Tag
226,10 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Der Kurs ist erforderlich zur Aktualisierung der Fachkunde gemäß § 18a Abs. 2 Röntgenverordnung (RöV) für die Fachkundegruppe R 6 (Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen, die der Qualitätssicherung nach § 16 RöV unterliegen).
Die RöV fordert zur Aufrechterhaltung der Fachkunde alle 5 Jahre die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Aktualisierungskurs. Für Inhaber einer Fachkundebescheinigung gelten Übergangsfristen.
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ab 06.03.2012
2 Termine / 1 Ort
1 Tag
452,20 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Röntgenaufnahmen sind heute aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. Die Strahlung birgt aber auch erhebliche Gefahren für Patienten und Beschäftigte. Deshalb müssen Ärzte, die radiologisch tätig sind, die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.
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ab 09.03.2012
5 Termine / 2 Orte
3 Tage
285,00 EUR
MwSt. befreit
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Der Kurs ist erforderlich zum Erwerb der Fachkunde nach der Fachkunde-Richtlinie Technik für die Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von medizinischen Röntgeneinrichtungen, die der Qualitätssicherung (Abnahmeprüfung, Konstanzprüfung) unterliegen.
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ab 12.03.2012
2 Termine / 1 Ort
5 Tage
1.213,80 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Dieser Kurs dient der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 18a der Röntgenverordnung in der Fassung vom 30.04.2003.Erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz bedürfen nach längstens 5 Jahren einer Aktualisierung.Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der zuständigen Behörde auf Verlangen vorgelegt werden kann.
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ab 14.03.2012
9 Termine / 4 Orte
1 Tag
190,40 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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MTAR erwerben mit ihrer Ausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin, sind aber nach der Neufassung der Strahlenschutzverordnung alle fünf Jahre zu einer Aktualisierung dieser Fachkunde verpflichtet. Nach einem erfolgreichen Besuch dieses Kurses gilt s ...
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am 23.03.2012
in Ostfildern
1 Tag
190,00 EUR
MwSt. befreit
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MTAR erwerben mit ihrer Ausbildung die Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin, sind aber nach der Neufassung der Strahlenschutzverordnung alle fünf Jahre zu einer Aktualisierung dieser Fachkunde verpflichtet. Nach einem erfolgreichen Besuch dieses Kurses gilt s ...
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am 23.03.2012
in Ostfildern
2 Tage
190,00 EUR
MwSt. befreit
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Die Röntgenverordnung vom 01.07.2002 (RöV) schreibt für bereits fachkundige Ärzte regelmäßige Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde vor. Die Teilnahme an anerkannten Fortbildungen muss mindestens alle 5 Jahre erfolgen.
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ab 24.03.2012
6 Termine / 2 Orte
1 Tag
150,00 EUR
MwSt. befreit
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