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Zu den wesentlichen Aufgaben von Hygienebeauftragten gehört u.a. die Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hygienestandards und des Konzepts zur Produktsicherheit (HACCP). Die Vorgaben diesbezüglich werden in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene geregelt. Im Sinne dieser europäischen Regelung sind alle Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, verpflichtet, hinsichtlich der möglichen Entstehung von Gesundheitsgefahren kritische Kontrollpunkte in dem Herstellungsprozess zu definieren sowie entsprechende Sicherungsmaßnahmen festzulegen und zu überwachen. Erfolgt dies nicht, kann das Unternehmen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Umsetzung erfordert genaue Kenntnisse der Ursachen und Übertragungswege von Infektionen, Händehygiene, Reinigung und Desinfektion sowie das Wissen über kritische Punkte von der Warenanlieferung bis zur Abgabe von Lebensmitteln. In der Neufassung der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist außerdem festgelegt, dass leicht verderbliche Lebensmittel nur von Personen verarbeitet werden, die über Fachkenntnisse verfügen.
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ab 21.02.2012
5 Termine / 4 Orte
3 Tage
1.374,45 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Der Bereich der Hygiene, die Vorbeugung von Infektionen sowie der fachgerechte Umgang mit MRSA/ORSA stellen hohe Anforderungen an das Pflegepersonal. MRSA und ORSA Keime stellen ein erhebliches Risiko für abwehrgeschwächte und infektionsempfindliche Patienten und Bewohner/innen dar. Bei der Überprüfung der Pflegequalität durch den MDK werden diese hygienischen Standards abgefragt. So muss z.B. jede Einrichtung ein Hygienekonzept haben und über einen Hygieneplan verfügen. Für besondere Risikofaktoren wie MRSA müssen gesonderte Verfahrensanweisungen bestehen. Es wird erwartet, dass in der Einrichtung eine examinierte Pflegefachkraft mit einer qualifizierten Weiterbildung als Hygienefachkraft arbeitet. Die Hygienebeauftragte muss die Mitarbeiter im Blick auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und auch in pflegefachlicher Hinsicht schulen und beraten. Nach einer Ausbildung zum Hygienebeauftragten können Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen.
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ab 12.04.2012
2 Termine / 2 Orte
2 Tage
743,75 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Das Medizinproduktegesetz verlangt vom Hersteller ein Hygienekonzept, wenn das Medizinprodukt später sterilisiert werden soll und daher ein konstanter Reinheitslevel in der Produktion realisiert werden muss. Dies gilt auch für Medizinprodukte, die vom Markt ins Unternehmen zur Überarbeitung bzw. Reparatur zurückkommen.
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ab 25.04.2012
4 Termine / 3 Orte
1 Tag
553,35 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Um in Ihrer Einrichtung die Qualität nach dem Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) zu gewährleisten, ist es nötig, einen Mitarbeiter zum Hygienebeauftragten zu bestimmen. Mit der Ernennung erfüllen Sie Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Eigenverantwortlichkeit und Eigenkontrolle. Künftig wird die Einhaltung hygienischer Standards durch den MDK noch schärfer kontrolliert.
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ab 02.05.2012
5 Termine / 5 Orte
4 Tage
743,75 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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Die Wintermonate sind die Hauptrisikozeit für virusbedingte Durchfallerkrankungen in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Diese Durchfälle sind mittlerweile von ähnlich großer oder sogar größerer Bedeutung als die bakteriell bedingten Durchfälle. Sie sind außerdem deutlich stärker ansteckend als die allgemein geläufigen Erreger. Sind für solche Fälle keine geeigneten Hygieneroutinen zur Eindämmung der Infektionen verfügbar, führt die epidemieartige Verbreitung immer wieder zur vorübergehenden oder dauerhaften Schließung von Abteilungen, Stationen oder ganzer Häuser. Alle prophylaktischen Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zur Beherrschung eingeschleppter Infektionen müssen auf diese Situation eingestellt sein. Das betrifft auch die Schulung des Personals, um mit hoch ansteckenden Durchfallerregern umgehend zu können.
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ab 28.06.2012
2 Termine / 2 Orte
1 Tag
291,55 EUR
Preis inkl. 19% MwSt.
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5 gefundene Einträge |
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