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Verfahrensverzeichnis u. Vorabkontrolle
Seminar
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt vor, dass für besonders schutzwürdige Daten mit Personenbezug eine Vorabkontrolle eingeführt wird. Bis zum Ende der Übergangsfrist musste jedes Unternehmen nach dem BDSG Verfahrensverzeichnisse implementiert haben. Diese Frist ist am 23.05.2004 abgelaufen! Im Fachseminar am ersten Tag erfahren Sie, welche Vorgaben die neue Gesetzgebung für die Einführung von Verfahrensverzeichnissen gibt. Das Vertiefungsseminar, welches sich mit den Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Verfahrensverzeichnisses befaßt, finden Sie ebenfalls im Seminar-Shop.
Veranstaltungs-Beschreibung
Funktion und Inhalt eines Verfahrensverzeichnisses
Europarechtliche Vorgaben bei der Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers und die Rolle des bDSB
Folgen fehlender oder mangelhafter Verfahrensverzeichnisse
Durchführung einer Vorabkontrolle in der Praxis
Rechtswirkungen und Anrufung der Aufsichtsbehörde
| Datum |
Veranstaltungs-Ort |
Dauer |
Preis |
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10.07.2012
bis 10.07.2012
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Schwaig/Oberding
Deutschland
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1 Tag(e)
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645,00 EUR exkl. MwSt.
767,55 EUR inkl. 19% MwSt.
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Anfrage
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