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Fachtagung Datenschutz 2012

Seminar

Unternehmen im Fadenkreuz aufsichtsbehördlicher und gerichtlicher Anforderungen zum DatenschutzVor gut zweieinhalb Jahren sind die BDSG-Novellen in Kraft getreten. Die Datenschutztagung greift einige markante Punkte der Neuregelungen auf. Einen weiteren Schwerpunkt bilden aktuelle Entwicklungen zu klassischen Themen des Datenschutzes.Fragen zur Auftragsdatenverarbeitung stehen im Vordergrund des ersten Tages. Aufsichtsbehörden geben einen Überblick zu ihren Prüferfahrungen. Dieser Sicht werden Anforderungen seitens der Wirtschaftsprüfer gegenüber gestellt.Die Probleme der Auftragsdatenverarbeitung stellen sich zunehmend auch im internationalen Kontext. Die Auslagerung von Verarbeitungsprozessen in die Cloud ist hinsichtlich des Datenschutzes und der Datensicherheit sehr komplex. Hilfestellung geben das internationale Projekt TClouds und das Eckpunktepapier des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).Ebenfalls Gegenstand ist die Frage der Zulässigkeit von Online-Werbemethoden. Unternehmen werden hier mit Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telemediengesetzes (TMG) konfrontiert, die näher beleuchtet werden.Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits mehrfach Gelegenheit, zur Reichweite des gesetzlichen Schutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Stellung zu nehmen. Vor dem Hintergrund des seit September 2009 ausdrücklich bestehenden gesetzlichen Kündigungsschutzes ist es angezeigt, den aktuellen Stand der Rechtsprechung und aufsichtsbehördlichen Sichtweisen zu den Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie zu den Grenzen seines Bestandsschutzes darzustellen.Die Meldepflichten von Unternehmen sind gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen. Da ein Verstoß mit einem Bußgeld belegt werden kann, sollen Unternehmen einen Überblick bekommen, in welchen Fällen die Aufsichtsbehörden von einer Meldepflicht ausgehen. Ein Best Practice-Vortrag zum effektiven Umgang mit Datenschutzbeschwerden und -anfragen rundet den ersten Tag ab.Der Folgetag steht zunächst im Fokus einer aktuellen Gerichtsentscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht, welches im Fall einer rechtswidrigen offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Schmerzensgeldanspruch zugunsten einer Beschäftigten zuerkannte. Der Abgleich von Mitarbeiterdaten mit weltweit existierenden Terrorlisten ist zwar kein neues Thema; die inhaltliche Auseinandersetzung hinsichtlich tauglicher Rechtsgrundlagen und rechtsstaatlicher Anforderungen ist jedoch erst in den letzten Jahren in Gang gekommen. Scoringverfahren in der Kreditwirtschaft sind ebenfalls nicht neu, aber erst seit dem 1.4.2010 im BDSG näher geregelt. Ob und wie diese Anforderungen zu erfüllen sind, soll in einem weiteren Vortrag geklärt werden.Abschließend wird ein Blick auf die neuen europäischen Strömungen zum Datenschutz geworfen, die Auswirkungen auf Unternehmen haben können.

Veranstaltungs-Beschreibung

1. Tag
Aufsichtsbehördliche Anforderungen und Prüferfahrungen zur Auftragsdatenverarbeitung

Compliance-Anforderungen zur Auftragsdatenverarbeitung aus Sicht der Wirtschaftsprüfer

Anforderungen an ein datenschutzkonformes Cloud Computing - das Projekt TClouds und BSI Eckpunktepapier

Aktuelle Datenschutzprobleme im Umfeld des Internets

Aktuelles zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten:
Anforderungen an Fachkunde und Zuverlässigkeit; Abberufung und Teilkündigung nach BAG

Meldepflichten der Unternehmen bei Datenschutzpannen nach § 42a BDSG: Erkenntnisse der Aufsichtsbehörden

Best Practice
Effektives Management von Datenschutzbeschwerden und -anfragen

2. Tag
Videoüberwachung und Schmerzensgeld: Folgen der Entscheidung des Hessischen LAG über den Arbeitnehmerdatenschutz hinaus?

Abgleich mit Terrorlisten: Wie sollen sich Firmen verhalten?

Scoring: Anforderungen an Auskunftserteilungen durch Banken und an den Nachweis zur wissenschaftlichen Anerkennung des Verfahrens

Ausblick auf europäische Rechtsentwicklungen mit potentiellen Auswirkungen auf Unternehmen

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