Seminar "Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern"
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine fachkundige Person zu beauftragen.
Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" berücksichtigt die Vorgaben der REACH Verordnung und ergänzt sie um die nationalen Anforderungen und praxisrelevante Ausführungen. Anlage II der Bekanntmachung 220 konkretisiert die Anforderungen an die Fachkunde. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern musst unter der Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage erfolgen und ist im Anhang II der REACH Verordnung geregelt. Eine Notwendigkeit zur Anpassung ergibt sich sobald sich die Rechtsgrundlagen ändern, Einstufungen neu festgelegt werden oder eine Anpassung des Arbeitsplatzgrenzwertes einer Komponente erfolgt.
Im Rahmen dieser Veranstaltung am 02.03.2010 in Dortmund erhalten die Teilnehmer alle notwendigen Kenntnisse.
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