Seminar "Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern"
Nach dem europäischen Chemikalienrecht, insbesondere der Verordndung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), sind die Hersteller und Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Stoffe und Zubereitungen Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Für diese Aufgabe ist eine fachkundige Person zu beauftragten. Bei Kontrollen der Behörden kann der Nachweis über eine Teilnahme an einer Schulung erforderlich sein.
Die Schulung am 06.04. richtet sich an Mitarbeiter von Herstellern chemischer Produkte, Vertreiber und Importeure, die mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern beauftragt sind, Sicherheitsbeauftragte, Behördenvertreter, Institutionen, die sich mit der Prüfung bzw. Erstellung von Sicherheitsdatenblättern befassen müssen, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Verantwortliche für das Gefahrstoffmanagement.
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