Seminar "Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten"
Gemäß §22 des Sozialgesetzbuches VII sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Unternehmen durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren.
Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Hierbei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet.
Im Rahmen des Seminars vom 09.-10.12.2009 in Bonn werden die angehenden Sicherheitsbeauftragten auf ihre neuen Aufgaben umfassend vorbereitet und lernen, wie sie motivierend auf die Mitarbeiter einwirken können. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen.
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