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Schulung von Personen nach Kapitel 1.3. ADR (beauftragte und sonstige verantwortliche Personen)

Das Gefahrgutrecht fordert, dass alle an der betrieblichen Gefahrgutkette beteiligten Mitarbeiter über einen Schulungsnachweis verfügen. Neben den Gefahrgutbeauftragten sind eine Reihe weitere Funktionsträger entsprechend auszubilden.
Im Rahmen der Schulung vom 4. bis 5.05. in Dortmund werden die wesentlichen Grundlagen des Gefahrgutrechts vermittelt und die entsprechenden Funktionen der Beteiligten besprochen.

Der Lehrgang ist auch als Inhouse Schulung direkt in Ihrem Unternehmen möglich. Gerne erstellen wir Ihnen dafür ein unverbindliches Angebot.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

concada GmbH
Herbert-Rabius-Str. 24
53225 Bonn
Tel.: 0228 400 72 244
www.concada.de
info@concada.de

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