Probenahme fester Abfälle nach LAGA PN 98
Die Probenahme fester Abfälle darf nach der neuen LAGA PN 98 nur von Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende Sachkunde verfügen. Häufig wird bei öffentlichen Ausschreibungen ein personenbezogener Sachkundenachweis gefordert.
Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Übersicht zu den Probeentnahmetechniken und deren Eignung im Rahmen von deren Akkreditierungen.
Die Veranstaltung am 06.10.2011 in Dortmund richtet sich an Mitarbeiter in Ingenieurbüros, Recyclingunternehmen, Abfallverbände und Behörden.
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