Fortbildung für Abfallbeauftragte
Erhalt der Fachkunde nach §55 Abs. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Verbindung mit dem BImSchG
Alle zwei Jahre muss der Abfallbeauftragte zum Erhalt seiner Fachkunde eine Fortbildung besuchen. Der Lehrgang vom 08.-09.02.2012 in Dortmund vermittelt aktuelles Fachwissen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
concada GmbH
Herbert-Rabius-Str. 24
53225 Bonn
Tel.: 0228 400 72 244
www.concada.de
info@concada.de