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Die neueste Rechtsprechung des BGH bezüglich § 134 InsO – Anfechtbarkeit der Nachbesicherung eines Darlehens

Bei einer Restrukturierung muss der Kreditgeber häufig entscheiden, ob ein Darlehen außerordentlich gekündigt werden sollte oder ob es wirtschaftlicher wäre, darauf zu verzichten.

Das BGH hatte bis zum Urteil vom 7. Mai 2009 die Beurteilung des Stehenlassens einer werthaltigen Darlehensforderung offen gelassen. Nun gilt, dass die nachträgliche Besicherung anfechtbar ist, wenn die fremde Verbindlichkeit grundsätzlich unentgeltliche Leistungen des Verfügungsberechtigten über die Sicherheit darstellt, worauf es dabei nicht auf die Werthaltigkeit der stehengelassenen Darlehensforderung ankommt. Wird innerhalb von vier Jahren in Folge der nachträglichen Bestellung frem-der Verbindlichkeiten von dem Sicherungsgeber ein Insolvenzantrag gestellt, sind die-se anfechtbar. Nun kann man nur hoffen, dass der BGH nicht künftig auch die nach-trägliche Besicherung eigener Verbindlichkeiten als anfechtbar und unentgeltliche Leis-tung nach § 134 InsO erklärt.

Die Auswirkungen auf die Restrukturierungspraxis sind schwerwiegend: Kreditgeber werden künftig bei einer Verschlechterung der Lage des Kreditnehmers schneller dazu tendieren ihre Kredite frühzeitig zu kündigen. Die erhöhten Anfechtungsrisiken für Re-strukturierungsmaßnahmen werden es somit nicht gerade erleichtern, ein Unterneh-men zu retten und ein Sanierungskonzept zu entwickeln.

Die neue Rechtsprechung des BGH führt zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit so-wie unangemessenen Ergebnissen. Man kann davon ausgehen, dass dies zu einem Ansteigen der Unternehmensinsolvenzen führen wird und Schwierigkeiten bei der Sa-nierung in der Praxis bereiten wird. Vor allem Fälle, in denen die Ausgangslage einer Sanierung im Grunde eher günstig ist, werden betroffen sein. Würde nämlich keine Hoffnung mehr bestehen, könnten keine zusätzlichen Sicherheiten bestellt werden und Darlehensforderungen wären wertlos. Doch gerade in diesen Fällen müssen die Kre-ditgeber nach der neuen Rechtsprechung ihre Kredite möglichst frühzeitig kündigen, um sicher zu gehen, dass er den werthaltige Teil seiner Forderung auch erhält.

Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar Update Insolvenzrecht findet am 27. November 2009 in Frankfurt statt.

Die FORUM · Institut für Management GmbH gehört zur Stuttgarter Klett Gruppe. Mit ihren 60 Unternehmen an 42 Standorten in 18 Ländern ist die Klett Gruppe das größte Bildungsunternehmen in Deutschland. Das Angebot der Klett Gruppe reicht vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe der führende private Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. Die rund 2.900 Mitarbeiter in den Unternehmen der Klett Gruppe erwirtschafteten im Jahr 2008 einen Umsatz von rund 439 Millionen Euro.

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