Verbraucherdarlehensrecht
Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ist am 11. Juni 2010 in Kraft getreten. Für die Kreditwirtschaft ergeben sich weitreichende Änderungen in der Werbung, bei vorvertraglichen Informationen sowie bei der Gestaltung von Verbraucher-Darlehensverträgen.
So hat jeder Darlehensgeber, der für den Abschluss eines Kreditvertrags mit Zinssätzen etc. wirbt, neben der Angabe von Sollzinssatz, Nettodarlehensbetrag und effektivem Jahreszins seine Werbung zusätzlich mit einem repräsentativen Beispiel zu versehen.
Zudem wird der Darlehensgeber künftig verpflichtet, dem Darlehensnehmer angemessene Erläuterungen zu dem Darlehensvertrag zu geben. Diese Erläuterungspflicht darf nicht mit einer Beratungspflicht verwechselt werden. Es reicht aus, wenn diese Erläuterungen mündlich gegeben werden. Jedoch hängt der Erläuterungsumfang aufgrund der Komplexität des Darlehensgeschäfts auch von der Verständnismöglichkeit des einzelnen Darlehensnehmers ab. Das wird in der Praxis nicht einfach umzusetzen sein. Dazu gehört, dass durch einen neu eingeführten § 18 Abs. 2 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet, auch bei Verbraucherkrediten die Bonitätsprüfung des Darlehensnehmers zu dokumentieren.
Mit dem neuen Verbraucherdarlehensrecht ergeben sich auch erhebliche zusätzliche Angabeverpflichtungen in den Verbraucherdarlehensverträgen, wie Art des Darlehens; Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen; Auszahlungsbedingungen; Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung; Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen; die Widerrufsbelehrung nebst des im Fall eines Widerrufes zu zahlenden täglichen Zinssatzes etc . Haben Sie Ihre EDV umgestellt und angepasst? Denn dies wird künftig eine edv-gestützte, dynamische Vertragsgestaltung erforderlich machen.
Die daraus folgenden Änderungen werden in der Umsetzung und laufenden Bearbeitung zunächst Kosten verursachen. Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an, welches Ihnen hilft den Aufwand auf diese Kosten geringer zu halten.
Das Seminar Update Verbraucherkreditrichtlinie findet am 08. September 2010 in Frankfurt statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
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Sina Ragozet
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