Unerlaubte Telefonwerbung nun verboten
Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist am 4. August 2009 in Kraft getreten.
Am Telefon oder über das Internet abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen können künftig auch dann widerrufen werden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat.
Eine der wesentlichen Neuregelungen ist:
Unternehmer, die unzulässigerweise "Cold Calling" (sogenannte Kaltakquise) betreiben, müssen außerdem künftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig auch seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Angegeben werden muss die Rufnummer des Anrufenden, also z.B. des Call-Centers, nicht die des möglichen Auftraggebers. Bei Verstößen hiergegen droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
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