Umsetzung der europäischen Prinzipien zum „Girokontowechsel“
Die europäische Vereinbarung möchte den rein nationalen Girokontowechsel der Verbraucher erleichtern, der innerhalb eines Landes niedergelassenen Kreditinstituten und Zahlungsdienstleistern stattfindet. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission „Gemeinsame europäische Prinzipien zum Girokontowechsel“ festgelegt, welche von den Kreditinstituten ab dem 1. November 2009 berücksichtigt werden soll.
Die Prinzipien zielen darauf hin, dass Kreditinstitute ihren Kunden ausführliche und verständliche Informationen zur Verfügung stellen, in denen diese die notwendigen Schritte, die Dauer und möglicherweise aufkommende Kosten des Kontowechsels darlegen. Kunden sollen außerdem von den Instituten beim Kontoumzug unterstützt werden, um diesen so einfach und reibungslos wie möglich durchführen zu können.
Auf die europäischen Vorgaben aufbauend hat der ZKA eine „Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokontowechsel bei Verbrauchern“ zusammengestellt. Es ist ratsam diese ab dem 1. November 2009 in den Kreditinstituten entsprechend umzusetzen und gegebenenfalls ist es notwendig die Angebote für den Kontoumzug anzupassen. Die Empfehlung des ZKA nicht zu beachten, könnte zu richtweisenden Maßnahmen durch die Europäische Kommission führen.
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