Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und BetrSichV
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Daher muss gemäß §3 BetrSichV der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für Regalanlagen erstellen und gemäß §10 entsprechend den ermittelten Fristen die Regalanlagen durch eine befähigte Person überprüfen lassen. Die Experteninspektion kann ausschließlich von einem Sachkundigen mit vertieften Fachkenntnissen durchgeführt werden.
Die Veranstaltung vom 28.-29.10.2010 in Bonn richtet sich an Mitarbeiter aus den Bereichen Lager und Logistik, Wartung und Instandhaltung, Konstruktion und Montage, Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte sowie alle Personen, die für die Sicherheit beim Umgang mit Regalanlagen verantwortlich und mit dem Einsatz von Lager- und Regalanlagen vertraut sind.
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