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Professionelle Korruptionsabwehr

Professionelle Korruptionsabwehr

Am 1. September 2009 ist das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Von unterschiedlichen Seiten wird gewarnt, dass dieses zu unausgegoren sei und zu Unsicherheiten in den Unternehmen führe. Das Gesetz verbietet im § 32 indirekt, dass personenbezogene Angaben wie Adresse oder Überweisungsdaten für die Vorbeugung der Wirtschaftskriminalität genutzt werden dürfen. Erst bei einem dokumentierten Nachweis, der einen Anhaltspunkt für eine Straftat belegt, ist es dem Unternehmen erlaubt zu handeln. Für den Straftäter ein Paradies – für das Unternehmen eine Katastrophe.

Aufgrund dieses unausgegoren Paragraphen besteht seitens der Wirtschaft Sorge, dass Arbeitnehmer zukünftig mehr korrupte Handlungen vornehmen und schwerer entdeckt werden.

Wie sich Unternehmen vor Korruption effektiv schützen können, erfahren Sie auf der Praktiker-Tagung Fraud Prevention 2010. Hochkarätige Experten und Praktiker erläutern, wie man individuell auf die aktuellen Problemstellungen in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung der jeweiligen Bereichen der Finanzbranche eingeht.

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