Neuordnung der Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungen
Die Neugestaltung der Finanzmarktregulierung in Deutschland und der EU nimmt Konturen an
Zunächst wurde im Finanzausschuss des Bundestags der Gesetzentwurf zur Stärkung der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden und der EU-Mitgliedsstaaten diskutiert. Im Anschluss daran standen die Banker-Boni im Mittelpunkt. Hierzu liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der die verabschiedeten Prinzipien für solide Vergütungspraktiken des Rats für Finanzstabilität umsetzt. Im Fokus steht eine Ergänzung von § 25a KWG mit der „Verpflichtung in Zukunft angemessene, transparente und auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtete Vergütungssysteme für geschäftsleitende Mitarbeiter nachzuweisen“.
Die BaFin hat hier das Recht, variable Vergütungsbestandteile zu untersagen oder aber auf einen Anteil des Jahresergebnisses zu beschränken. Der Gesetzentwurf wirft dabei einige Fragen auf, z.B. inwieweit kann man in bestehende Verträge von Banken eingreifen? Positiv ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf die zu erwartende neue Bonusregelung der Europäischen Union vorwegnimmt. Denn das Europäische Parlament hat sich darauf geeinigt, in Zukunft Bonuszahlungen für Banker auf max. 50% des Gesamtgehalts zu begrenzen.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Anreizsysteme und Vergütung in Banken findet am 14. Oktober 2010
in Frankfurt statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
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Sina Ragozet
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