Neues Verbraucherkreditrecht
Die Kündigung von Darlehensverträgen für Verbraucher wird neu geregelt. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Der Darlehensnehmer dagegen kann, wenn er Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, den unbefristeten Vertrag jederzeit kündigen. Dabei darf die Kündigungsfrist für den Verbraucher einen Monat nicht überschreiten. Bei befristeten Verträgen, die nicht grundpfandrechtlich gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Eine manchmal vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung ist auf maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Praxiswissen Kreditvertragsrecht findet am 23. September 2010 in Frankfurt statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
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Sina Ragozet
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