Neues Betreuungsrecht macht Änderungen in der Bankpraxis notwendig!
Zum 1.September 2009 traten drei wichtige Gesetze in Kraft
Drei Gesetze sind am 1. 09. 2009 in Kraft getreten und haben zu wichtigen Neuregelungen im Betreuungsrecht geführt.
Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts wird zukünftig die Besorgung von Geldgeschäften betreuter Menschen deutlich einfacher. Durch das ebenfalls zum 1. September 2009 in Kraft tretende neue Verfahrensrecht (FamFG) werden die bisher für das Betreuungsrecht zuständigen Vormundschaftsgerichte abgeschafft und Betreuungsgerichte eingerichtet. Auch ein Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz wird am 1.September 2009 in Kraft treten und damit zu einer größeren Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen beitragen. Die Auswirkungen dieser zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen auf die Bankpraxis sind erheblich.
Abschaffung der 3000 Euro-Grenze
Ein nicht befreiter Betreuer, der für seinen Betreuten einen noch so kleinen Geldbetrag vom Girokonto abheben oder überweisen will, braucht dafür derzeit die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn auf dem Konto des Betreuten mehr als 3000 Euro Guthaben sind.
Beispiel: Der 74jährigen Dame, die in einem Altersstift lebt, wird ein Berufsbetreuer bestellt. Ihre Rente beträgt 2400 Euro. Da sie für ärztliche Behandlungen nicht selten von ihrer Krankenkasse größere Erstattungsbeträge erhält, liegt ihr Kontoguthaben häufig über 3000 Euro. Bei diesem Kontoguthaben benötigt ihr Betreuer für jede alltägliche Verfügung (Überweisung/Auszahlung) von diesem Konto eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Ursprünglich sollte diese Regelung dem Schutz des Betreutenvermögens dienen. Tatsächlich erfordert diese Regelung aber von allen Beteiligten einen enormen bürokratischen Aufwand: die Banken müssen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass jedwede Verfügungen über Girokonten für nicht befreite Betreuer dann nicht mehr möglich sind, wenn dieses Konto ein Guthaben über 3000 Euro aufweist. Der nicht befreite Betreuer muss auch bei noch so kleinen Verfügungen die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen. Die Gerichte müssen sich mit Verfügungen über Kleinstbeträge auseinandersetzen. Dieser Verwaltungsaufwand ist lästig und unnötig. Mit der am 1. September 2009 in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelung kommt es zur längst überfälligen Abschaffung der 3000 Euro-Grenze.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar Das neue Betreuungsrecht in der Bankpraxis findet am 11. Februar 2010 in Frankfurt statt.
Die FORUM · Institut für Management GmbH gehört zur Stuttgarter Klett Gruppe. Mit ihren 60 Unternehmen an 42 Standorten in 18 Ländern ist die Klett Gruppe das größte Bildungsunternehmen in Deutschland. Das Angebot der Klett Gruppe reicht vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe der führende private Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. Die rund 2.900 Mitarbeiter in den Unternehmen der Klett Gruppe erwirtschafteten im Jahr 2008 einen Umsatz von rund 439 Millionen Euro.