Neues BaFin-Rundschreiben zur Betrugsprävention und Financial Crime für Frühjahr/Sommer 2010 erwartet
Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem KWG, interne Maßnahmen zu schaffen, die Betrug und Wirtschaftskriminalität verhindern, hat der Zentrale
Kreditausschuss (ZKA) bereits Gespräche mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin) geführt.
Die BaFin wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 den Entwurf eines Rundschreibens zur Schaffung von verbindlichen Umsetzungsvorgaben für die Betrugsprävention als Bestandteil eines angemessenen Risikomanagements vorlegen. Dabei schlägt das BMF ein arbeitsteiliges Vorgehen vor. Das bedeutet, dass der ZKA Anwendungs- und Auslegungshinweise zu den Details der internen Grundsätze und Sicherungssysteme zur Betrugsprävention entwickelt und zur Verfügung stellt, die das BaFin-Rundschreiben ergänzen und erläutern. Diese Auslegungs- und Anwendungshinweise sollen in die bereits bestehenden ZKA-Hinweise zum Geldwäschebekämpfungs-ergänzungsgesetz eingearbeitet werden.
Für den ZKA stehen dabei Rechts- und Planungssicherheit für die Institute im Vordergrund. Dabei sollen auch im Hinblick auf die externe Revision der effiziente Einsatz von materiellen und personellen Ressourcen ermöglicht werden. Daher sollen die Institute zum Aufbau und Einsatz der Betrugsprävention so weit als möglich auf bereits eingeführte Instrumente zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zurückgreifen können. Es soll verhindert werden, dass Anti-Betrugsinstrumente unabhängig neben bereits bestehenden Geldwäschepräventionsinstrumente erarbeitet werden sollen.
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