Neuerungen im Bereich der Aufsicht für Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Die Aufklärungspflicht im Hinblick auf Existenz und Umfang von Rückvergütung (Kick Backs) wird kontinuierlich verschärft. Der neue § 34 Abs. 2a WpHG mit umfangreichen Dokumentationspflichten ist “haftungsgefährlich“. Das Beratungsprotokoll muss mit hoher Sorgfalt angefertigt werden, denn es müssen Unstimmigkeiten mit dem zugrunde liegenden Prospekt vermieden werden. Weiterhin darf das Protokoll nicht den Eindruck erwecken, der Anlageberater habe Risiken verharmlost oder bei den Chancen übertrieben.
Das neue Key Investor Document soll den Kunden übersichtliche und sichere Informationen zu den einzelnen Anlageprodukten geben. Im Übrigen müssen die Banken die Qualifikationen ihrer Berater zukünftitg nachweisen, dabei soll eine neue, nicht öffentliche Datenbank der BaFin helfen, sich ein klareres Bild von der Anlageberatung zu machen.
Weiterhin werden die Verjährungsfristen den allgemeinen Verjährungsfristen angeglichen werden. Danach beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anleger die Falschberatung erkennt oder erkennen musste.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar Rechtssichere Vermögensverwaltung findet am 28. Oktober 2011 in Frankfurt statt.
Die FORUM · Institut für Management GmbH gehört zur Stuttgarter Klett Gruppe. Mit ihren 59 Unternehmen an 39 Standorten in 16 Ländern ist die Klett Gruppe das größte Bildungsunternehmen in Deutschland. Das Angebot der Klett Gruppe reicht vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe der führende private Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. Die rund 2.800 Mitarbeiter in den Unternehmen der Klett Gruppe erwirtschafteten im Jahr 2009 einen Umsatz von rund 466 Millionen Euro.