MaComp
Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungen
Die BaFin hat die MaComp veröffentlicht. Dieses Rundschreiben enthält einen „Allgemeinen Teil“ (Modul AT) und einen „Besonderen Teil“ (Modul BT).
Im Modul AT befinden sich grundlegende Prinzipien, z.B. dass die Verantwortung für die Einhaltung der im WpHG geregelten Pflichten bei der Geschäftsleitung liegt, sowie vor allem auch zu den Organisations- und Verhaltenspflichten:
- Vermeiden von Interessenkonflikten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen
- Überwachen eines effizienten Beschwerdemanagements durch Privatkunden
- Regelmäßige Überwachung und Bewertung der Angemessenheit und Wirksamkeit der getroffenen organisatorischen Maßnahmen
- Gering halten von Verzögerungen bei der Auftragsausführung durch Systemausfällen und Systemstörungen
Modult BT formuliert die neuen Anforderungen an Stellung und Aufgaben der Compliance-Funktion. Danach muss ein Compliance-Beauftragter benannt sein, der über entsprechende fachliche und persönliche Qualifikationen verfügt. Zu den Aufgaben des Compliance-Beauftragten gehört u.a. Überwachung der im Unternehmen aufgestellten Grundsätze und eingerichtete Verfahren, Erstellung interner Organisations- und Arbeitsanweisungen, sowie Entwicklung von Prozessen zur Ausgestaltung und Prüfung neuer Produkte.
Die MaComp präzisieren sehr detailliert den Pflichtenkreis des Wertpapierdienstleistungsunternehmens im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet Seminare zu diesem Thema an.
Das Seminar „Der Compliance-Beauftragte“ findet am 22. September 2010 und am am 08. Dezember 2010 in Düsseldorf statt.
Das Seminar "Die neuen MaComp im Blickfeld der Revision" findet am 30. November 2010 in Frankfurt statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
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Sina Ragozet
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