Konsequenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Compliance Officer
Ein Compliance Officer sorgt in Unternehmen für die Einhaltung von unternehmensinternen und gesetzlichen Regelungen.
Dazu überprüft er bestimmte Abläufe im Unternehmen (z.B. Bilanzaufstellungen) und sorgt für die regelmäßige Schulung von Mitarbeitern bzgl. der einzuhaltenden Vorschriften.
Als Compliance Beauftragter sitzen Sie zwischen den Stühlen und haben dabei eine verantwortungsvolle Aufgabe wahrzunehmen.
In der Regel sind Sie direkt der Unternehmensleitung unterstellt und melden Regelverstöße, die Ihnen auffallen. Problem dabei: Zu Sanktionen sind Sie im Regelfall nicht selbst berechtigt. Diese werden von der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung durchgeführt.
Seit einer Entscheidung des BGH l vom 17. Juli 2009 ist ein Compliance Officer oder ein Leiter der Innenrevision verpflichtet, gegen seinen Vorgesetzten vorzugehen, wenn dieser eine unternehmensbezogene Straftat begeht. Tut er dies nicht, kann er sich selbst wegen Beihilfe zur Tat seines Vorgesetzten strafbar machen.
Diese Entscheidung des BGH hat Verunsicherung gesorgt. Denn zuweilen ist in Fällen von Wirtschaftskriminalität auch das Management involviert.
Wie aber soll ein dem Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme Arbeit seines Hauses sorgen?
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar "Der Compliance-Beauftragte" findet am 10. Juni 2010 in Frankfurt
und am 22. September 2010 in Düsseldorf statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
Meine Kontaktdaten lauten:
Sina Ragozet
FORUM Institut für Management GmbH
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