Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes
Zur Schließung der bestehenden Regulierungslücken hat das Bundesministerium der Finanzen ein Maßnahmenpaket vorbereitet.
Der nun vorgelegte Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Anlegerschutzstärkung und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zielt auf die Stärkung der Effizienz, Transparenz und Integrität der Kapitalmärkte ab. Insbesondere die Bereiche Geschlossene Fonds/Grauer Kapitalmarkt, Anlageberatung, Leerverkäufe, Beteiligungstransparenz und offene Immobilienfonds werden reguliert. Die Kompetenzen der BaFin werden erweitert.
Hinsichtlich der bisher weitgehend unregulierten Vermögensanlagen wie zum Beispiel Geschlossene Fonds, sieht der Entwurf vor, diese unter den Anwendungsbereich des KWG und WpHG einzubeziehen. Diese auf den Schutz von Privatanlegern vor unseriösen Produktanbietern bzw. Produktvertreibern abzielende Neuregelung ist besonders für Initiatoren mit weitreichenden Folgen verbunden. Im Bereich der Anlageberatung soll die Qualität der Beratungsleistung durch die Vorgabe von Mindestanforderungen und die Kontrolle durch einen Compliance-Beauftragten sichergestellt werden. Leerverkäufe werden zukünftig verboten, wenn Sie ungedeckt und auf Aktien lauten, die an einer inländischen Börse zum Handel an einer regulierten Börse zugelassen sind. Bei gedeckten Leerverkäufen sieht der Entwurf vor, dass diese je nach Positionsgröße gemeldet oder veröffentlicht werden. Im Bereich der offenen Immobilienfonds sind u.a. Mindesthalte- und Mindestkündigungspflichten vorgesehen. Der Kompetenzbereich der BaFin wird durch die Schaffung neuer Melde-, Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten erweitert. Die zahlreichen Neuregelungen stoßen auf der Marktseite nicht auf ungeteilte Zustimmung - eine rege Diskussion ist bereits im Gange.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet Seminare zu diesem Thema an.
Das Seminar „Regulierung Geschlossene Fonds“ findet am 10. September 2010 in Frankfurt und am 04. November 2010 in München statt.
Das Seminar "Ansprüche von Anlegern aus Falschberatung" findet am 26. Oktober 2010 in Frankfurt/Niederrad statt.
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