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Gericht einigt sich in Fragen der Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift

Der IX. Zivilsenat (Insolvenzrecht) und der XI. Zivilsenat (Bankrecht) haben sich nunmehr auf einen einheitlichen Grundsatz zur Frage der Insolvenzfestigkeit einer Einzugsermächtigungslastschrift geeinigt. Bisher standen sich die beiden Senate in deren Urteile konträr zur diesem Themen gegenüber.

Der Bankrechtssenat hat sich der Rechtsprechung des Insolvenzrechtssenats insoweit angeglichen, dass es der Kreditwirtschaft jetzt frei stehe, durch eine dem europaeinheitlichen SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) nachgebildete Ausgestaltung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig die Insolvenzfestigkeit aller mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlungen herbeizuführen. Dies insbesondere auch aufgrund der Neufassung des Zahlungsverkehrsrechts zum 31. Oktober 2010. Bis dies geschehen ist, kommt, wie der XI. Zivilsenat weiter entschieden hat, unter bestimmten Umständen eine konkludente Genehmigung der Lastschrift durch den Schuldner in Betracht, die diese insolvenzfest macht.


Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Lastschriftverfahren in der Insolvenz findet am 28. Oktober 2010 in Frankfurt statt.

Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
Meine Kontaktdaten lauten:
Sina Ragozet
FORUM Institut für Management GmbH
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Fax. 06221 500 933
E-Mail: s.ragozet@forum-institut.de


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