Gefahrgut 2011 - Neuerungen im Gefahrgutrecht
Die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), auf Binnengewässern (ADN) und auf der See (IMDG Code) werden in jedem „ungeraden“ Jahr, so auch wieder 2011, geändert. Wiederum sind alle Teile der Regelwerke betroffen.
Wichtige Übergangsvorschriften laufen am 1. Januar 2011 ab, z.B. betreffend die Zusatzeigenschaft „umweltgefährdend“. Zudem werden die GGVSEB, die GGVSee, die IATA-DGR, das USA 49 CFR, die GbV und die RSEB und ab dem 1. Dezember 2010 das Feld 14 des Sicherheits-datenblattes geändert.
Die anstehenden Änderungen betreffen alle Unternehmen die gefährliche Güter herstellen, mit gefährlichen Gütern handeln und diese versenden, verpacken, verladen, befördern, entladen, lagern und um-schlagen.
Im Rahmen der Veranstaltung am 26.01.2011 in Dortmund erhalten die Teilnehmer einen strukturierten und kommentierten Überblick über die Änderungen und die Konsequenzen für die betriebliche Versand- und Transportpraxis.
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