Finanzpolitik in Deutschland und Europa
Bankenabgabe und Zerspaltung von Banken zur Bewältigung künftiger Krisen
Die Bundesregierung macht ernst mit einer Zwangsabgabe für Banken und der möglichen Zerschlagung von großen Geldhäusern. Am Mittwoch, den 25. August 2010, bringt das Kabinett das seit langem angekündigte Restrukturierungsgesetz auf den Weg. Noch bis Jahresende sollen die Pläne im beschleunigten Verfahren verabschiedet werden, verlautete am Montag aus dem Finanzministerium. Ziel ist es, riskante Geschäfte von Banken einzudämmen und für künftige Krisen an den Finanzmärkten Vorsorge zu treffen. Der Steuerzahler soll nicht mehr bei Sanierungsfällen einspringen. Geregelt werden damit Details für die Bankenabgabe. Sie soll jährlich zum 30. September von allen Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland erhoben werden, die durch das Kreditwesengesetz beaufsichtigt werden. Unter anderem Versicherer und Hedgefonds blieben aus rechtlichen Gründen ausgenommen, da es für sie kein Restrukturierungsgesetz und damit keine Gegenleistung für die Abgabe gibt.
Eine Doppelbelastung durch Abgaben in anderen EU-Ländern soll vermieden werden. Mit Großbritannien gebe es dazu Gespräche. Der Bundesverband deutscher Banken, der die Interessen der privaten Finanzinstitute vertritt, wollte am Montag zu dem Thema zunächst keine Stellung nehmen. Mit den Einnahmen aus der Abgabe soll ein „Restrukturierungsfonds“ errichtet werden. Die Höhe der Jahresbeiträge der einzelnen Institute soll sich nach dem Geschäftsvolumen sowie der Vernetzung des Instituts am Finanzmarkt richten. Die Berechnungsgrundlage soll per Rechtsverordnung festgelegt werden. Die erwarteten Einnahmen für den Krisenfonds ließ das Ministerium offen. Es gebe auch keine Zielgröße. Die Abgabe solle „zumutbar“ sein - ein Institut muss also Gewinne erwirtschaftet haben. Für ertragsschwache Banken ohne Überschuss wird allerdings ein Mindestbeitrag fällig. Zuletzt waren jährlich 1,2 Milliarden Euro aus der Bankenabgabe erwartet worden. Gemessen an den Gewinnen im Vorkrisenjahr 2006 wären es nach der jetzt geplanten Berechnung rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der Großteil wäre mit 690 Millionen Euro auf die Privatbanken entfallen. Landesbanken hätten 319 Millionen beigesteuert, Sparkassen 60 Millionen und Genossenschaftsbanken 27 Millionen Euro. Die restlichen Institute, etwa Bausparkassen, Bürgschaftsbanken oder die DZ Bank, hätten 268 Millionen Euro gezahlt.
Teil des Gesetzes ist ebenfalls, dass der Staat wichtige Teile einer Bank, auch gegen den Willen eines Instituts abspalten kann. Im Kern geht es darum, ungeordnete Bankeninsolvenzen zu vermeiden und den Staat nicht mehr erpressbar zu machen, wichtige Institute mit Steuergeld zu retten. Angeschlagene Banken mit besonderer Bedeutung („systemrelevante Banken“) sollen früh saniert werden. Das nötige Kapital soll aus dem Krisenfonds der Bankenabgabe kommen. Zunächst sollen Kriseninstitute durch ein Sanierungsverfahren Probleme in Eigenregie lösen können. Scheitert dies, soll notfalls der Staat in einem „hoheitlichen Eingriffsverfahren“ einschreiten und systemrelevante Teile eines Instituts ausgliedern können - auf einen privaten Erwerber oder auf eine staatliche „Brückenbank“.
Über die Systemrelevanz soll die Bankenaufsicht entscheiden. Sie kann schon vor einer Notlage einen Sonderbeauftragten einsetzen und zur Abwehr von Gefahren Restrukturierungspläne verlangen. Geplant sind auch vereinfachte Verfahren für den Ausstieg des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin aus einem Institut. Möglich sein soll etwa eine erleichterte Umwandlung einer stillen Beteiligung in besser veräußerbare Aktien. Der Bund ist unter anderem an der Commerzbank beteiligt und will sich dort möglichst bald wieder zurückziehen.
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