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Die Reform zum Kontopfändungsschutz ist beschlossen

Eine wichtige Änderung ist, dass jeder Bankkunde Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto hat – pro Person gibt es jedoch nur ein P-Konto.

Der Pfändungsfreibetrag liegt, unabhängig von der Mittelherkunft, bei 985,15 Euro pro Monat. Wenn beispielsweise Unterhaltspflichten bestehen, können diese den Freibetrag erhöhen. Freibeträge, die nicht verbraucht wurden, werden auf den Folgemonat übertragen.

Zugunsten der Schuldner wurden zudem die Schutzfristen von sieben auf vierzehn Tage verlängert. Innerhalb dieser Zeit kann er nun die Leistung wegen der Gutschrift von Geldleistungen nach dem Sozialrecht oder Kindergeld verlangen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass es den Pfändungsschutz nur bei Konten mit Guthaben gibt und eine Aufhebung/Aussetzung bei aussichtslosen Pfändungen möglich ist.

Bis zum 1. Juli 2010 müssen die Banken sich den neuen Richtlinien anpassen – bis zum 1. Januar 2012 gelten jedoch sowohl die neue als auch die alte Gesetzgebung zum Pfändungsschutz. Aus diesem Grund ist die Anforderung an alle Beteiligten und an die Systeme sehr hoch, da eine parallele Abbildung der Forderungen des alten und des neuen Gesetzes notwendig ist. Eine manuelle Bearbeitung kommt aber nicht in Frage, da diese sehr zeitintensiv und fehlerbehaftet ist.

Man darf den Aufwand, der die Umsetzung des Gesetzes mit sich bringt, nicht unterschätzen. Nicht nur die Pfändungsabteilung muss reagieren, auch im Vertrieb müssen neue Arbeitsabläufe erarbeitet und umgesetzt werden. Besonders wichtig ist auch, die betroffenen Mitarbeiter zu schulen.

Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Das neue P-Konto findet am 17. Juni 2010 in Frankfurt statt.

Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
Meine Kontaktdaten lauten:
Sina Ragozet
FORUM Institut für Management GmbH
Vangerowstraße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221 500 534
Fax. 06221 500 933
E-Mail: s.ragozet@forum-institut.de


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