Der Compliance-Beauftragte
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Ende Dezember den Entwurf der MaComp, also für Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach § 31 ff. WpHG (MaComp), veröffentlicht.
Ziel der MaComp ist die Stärkung der Compliance-Funktion in den Instituten. Die Neuregelung sieht vor, dass Compliance in jeden relevanten Informationsfluss eingebunden ist. Dabei wünscht sich die BaFin, den Compliance-Beauftragten disziplinarisch und organisatorisch dem zuständigen Geschäftsleitungsmitglied direkt zu unterstellen.
Das Rundschreiben wird als Zusammenschau gesehen, die die Verwaltungspraxis der BaFin zu einzelnen Regelungen aus den genannten Vorschriften zusammenführt und um aktuelle und zukünftige Rundschreiben ergänzt werden soll.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar Der Compliance-Beauftragte findet am 10. Juni 2010 in Frankfurt statt.
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