Das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz nicht unumstritten
Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige eingeschränkt werden. Die Möglichkeit einer sogenannten Teilselbstanzeige soll zukünftig entfallen. Der Bundesrat hat zusätzlich die Einführung eines Strafzinses gefordert.
Nach den geplanten Änderungen soll zukünftig eine Teilselbstanzeige nicht mehr möglich sein soll. Hierdurch sollen verhindert werden, dass lediglich Teile bisher nicht erklärter Einnahmen deklariert werden, von denen der Steuerpflichtige annimmt, dass diese ohnehin kurzfristig bekannt werden oder schon bekannt sind.
Andere Einkünfte dürfen weiterhin verschwiegen werden. Nach den Neuregelungen würde der Täter in den Genuss des § 371 AO nur noch dann kommen, wenn er für alle Steuerarten aller strafrechtlich noch nicht verjährten Zeiträume eine Nacherklärung oder Korrektur vornimmt.
Das wird von der Praxis als außerordentlich schwierig und mit einer Vielzahl von kaum lösbaren Detailfragen kommentiert.
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