Das neue Pfändungsschutzkonto in der Praxis
Auf dem ab 1. Juli möglichen Pfändungsschutzkonto muss künftig der Vollstreckungsschutz automatisch vom kontoführenden Kreditinstitut beachtet werden.
Ist ein Pfändungsschutz (= P-Konto) eingerichtet, muss das Kreditinstitut bei allen gegen den Schuldner gerichteten Pfändungen automatisch den vollstreckungsrechtlichen Mindestschutz in Höhe des Grundfreibetrages beachten.
Als P-Konten können nur Girokonten werden, keine Spar- oder Tagesgeldkonten. Ein Pfändungsschutzkonto hindert den Schuldner nicht daran, andere nicht pfändungsgeschützte Girokonten zu führen und seine Einkünfte auf diese anderen Konten zu überweisen. Allerdings ist er auf diesen Konten uneingeschränkt dem Vollstreckungsrecht der Gläubiger ausgesetzt. Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen. Die SCHUFA berechtigt, eine Übersicht über die eingerichteten Pfändungsschutzkonten zu führen und den Kreditinstituten darüber Auskunft zu erteilen. Besteht bereits ein Girokonto, kann der Kunde die Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen. Die Kontoumwandlung darf auch bei einem bestehenden Debetsaldo erfolgen, denn der Pfändungsschutz betrifft das künftige Guthaben. Das Konto darf auch noch umgewandelt werden, nachdem die Pfändung erfolgt ist, denn dann besteht gerade das Bedürfnis den Kontopfändungsschutz. In der Praxis sollten P-Konten als Einzelkonten geführt werden.
Das Kontoguthaben ist in Höhe des bei der Pfändung von Arbeitseinkommen bestehenden Grundfreibetrags von monatlich 985,15 Euro unpfändbar.
Der Schuldner kann über das pfändungsfreie Guthaben im Rahmen der vertraglichen Regelung verfügen. Hat der Schuldner nicht vollständig über den unpfändbaren Teil des Guthabens verfügt, wird dieser Anteil auf den Folgemonat übertragen und ist dann zusätzlich zum monatlich unpfändbaren Betrag pfändungsfrei. Unterschreiten die Zahlungseingänge den pfändungsfreien Betrag, wird die Differenz nicht als fiktives Guthaben auf den Folgemonat übertragen.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Erste Erfahrungen mit dem P-Konto findet am 22. September 2010 in Hamburg statt.
Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
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