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Das neue P-Konto

Leitfaden des ZKA und Hinweise zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes wird zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt haben Kunden einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Um Pfändungsschutzkonten einzuführen, werden bestimmte Geschäftsabläufe nötig. Hierzu hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) einen Umsetzungsleitfaden erarbeitet. Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes sowie der erarbeitete Leitfaden wird sicherlich einige Fragen hervorrufen. Zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage ab 1. Juli 2010 werden nicht nur Maßnahmen zur Bankorganisation erforderlich sein, sondern auch geschäftspolitische Entscheidungen. Zum Beispiel muss das Angebot ergänzender Leistungen wie etwas Girokarten und Kreditkarten bei Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto aufrecht erhalten bleiben.
Ein Ziel des Gesetzgebers ist es auch, die Kreditinstitute, die bei einer Kontopfändung als Drittschuldner auftreten, zu entlasten. Zwar ist ab dem 1. Juli 2010 mit der Prüfung von Belegen des Kontoinhabers zum Zweck der Erhöhung der Pfändungsfreibeträge ein höherer Aufwand verbunden, aber auf der anderen Seite können sich durch weitgehende automatisierte Abläufe bei der weiteren Pfändungsabwicklung Erleichterungen ergeben.

Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an.
Das Seminar Das neue P-Konto findet am 17. Juni 2010 in Frankfurt statt.

Sie haben noch Fragen? Gerne berate ich Sie persönlich zu dem Thema.
Meine Kontaktdaten lauten:
Sina Ragozet
FORUM Institut für Management GmbH
Vangerowstraße 18
69115 Heidelberg
Tel. 06221 500 534
Fax. 06221 500 933
E-Mail: s.ragozet@forum-institut.de


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