Das neue P-Konto
6,19 Millionen Bewohner Deutschlands gelten derzeit als überschuldet. Für Deutschland befürchtet der Verband der Vereine Creditreform schon in den nächsten Monaten eine Steigerung der Verschuldung: „Trotz aller positiven Entwicklungen in Teilbereichen der deutschen und globalen Konjunktur dürfte die Finanz- und Wirtschaftskrise in den nächsten Monaten auf den
deutschen Arbeitsmarkt durchschlagen und damit wieder mehr Menschen in Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit drängen.“ Ein kleinerer, ebenso verlässlicher Indikator dieser Entwicklung ist auch die Anzahl der steigenden Pfändungseingänge bei Kreditinstituten.
Jährliche Steigerungsraten in Höhe von durchschnittlich 10-15% sind denkbar. Bundesweit geht eine Schätzung der Bundesregierung von ca. 350.000 bis 370.000 Kontopfändungen im Monat aus. Einer Schätzung des ZKA zufolgen hat sich die Anzahl der Kontopfändungen seit Mitte der 90er Jahre verdreifacht. Angesichts dieser dramatisch angestiegenen Kontopfändungen sind immer mehr Menschen und damit einzelne Schicksale von dieser Vollstreckungsmaßnahme und ihren teilweise erheblichen Auswirkungen betroffen. Insbesondere sehen sich die Kreditinstitute eines erheblichen Personal- und Sachkostenaufwandes ausgesetzt, um der Bearbeitung von Pfändungen und der Verwaltung der gepfändeten Konten und Depots Herr zu werden.
Diese Kosten können die Kreditinstitute im Übrigen weder dem Kontoinhaber des gepfändeten Kontos noch dem Vollstreckungsgläubiger in Rechnung stellen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH), erbringt ein Kreditinstitut als Drittschuldner im Rahmen der Pfändungsbearbeitung, insbesondere durch Abgabe der Drittschuldnererklärung (§ 840 ZPO), keine (Sonder-) Dienstleistung für den Schuldner auf rechtsgeschäftlicher Grundlage, sondern handelt vorrangig im eigenen Interesse zur Erfüllung einer eigenen gesetzlichen Verpflichtung. Insbesondere diese Entgelt-Urteile des BGH haben zu besonderem Unverständnis in der Kreditwirtschaft geführt, weil das Verursacherprinzip nach Ansicht des BGH keine Rolle spielen darf, obwohl es hier besonders spürbar ist. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, die Pfändungsbearbeitung rechtssicher, aber auch straff und effizient zu organisieren, um die diesbezüglichen Kosten wenigstens auf das notwendigste Minimum zu reduzieren.
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