Das neue ESUG soll die Sanierungen erleichtern
In Deutschland haben im letzten Jahr 32.000 Firmen Insolvenzantrag gestellt.
Bei zwei Dritteln der Verfahren bleibt für die Gläubiger nichts mehr übrig, wenn Gerichtskosten, Dienstleister und Honorare der Insolvenzverwalter bezahlt sind.
Das ESUG trägt dem Gedanken Rechnung, Firmen zu sanieren statt abzuwickeln. Mit den neuen Regeln können Unternehmer im Falle einer Insolvenz selbst das Unternehmen weiter leiten und die Sanierung durch das Insolvenzverfahren einleiten. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung können Unternehmen unter einen Schutzschirm schlüpfen, der ihnen Zuflucht vor Gläubigern gewährt. Der Schutzschirm gewährt drei Monate lang Aufschub - ohne Angst vor Zwangsvollstreckungen – in dieser Zeit muss der Sanierungsplan aufgestellt sein. Dabei steht das Unternehmen unter Aufsicht eines sogenannten vorläufigen Sachverwalters.
Zukünftig werden die Gläubigerrechte auch durch einen weiteren zentralen Punkt des ESUG gestärkt: Ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, beruft das Gericht einen Gläubigerausschuss ein, der einen vorläufigen Insolvenzverwalter vorschlagen kann. Wenn die Wahl einstimmig erfolgt, ist das Gericht an diese Wahl gebunden. Bisher wurden Gläubiger wesentlich später erst eingebunden. Stimmt der Gläuberausschuss dann einer Eigenverwaltung zu, kann der bisherige Unternehmer bleiben und den im Schutzschirmverfahren erarbeiteten Sanierungsplan im Planverfahren umsetzen. Wenn die Mehrheit das Sanierungskonzept abgesegnet hat, dann kann ein einzelner Gläubiger es kaum mehr verhindern.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar ESUG Auswirkungen auf die Praxis findet am 19. Juli 2011 in Frankfurt statt.
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