Das neue Bundesdatenschutzgesetz
Workshop für Datenschutzbeauftargte, bzw. Ausbildung zum datenschutzbeauftragten
Seit dem 1.9.2009 gilt das neue Bundesdatenschutzgesetz, das sich massiv auf die betriebliche Praxis auswirkt. Zukünftig genießt der Datenschutzbeauftragte echten Kündigungsschutz. Es gibt detaillierte Vorgaben für die Auftragsdatenverarbeitung, die zwingend eingehalten werden müssen, da sonst Bußgelder drohen. Die Befugnisse der Aufsichtsbehörden sind erweitert und die Bußgeldtatbestände verschärft worden.
Auf Grund dieser Veränderungen und Neuregelungen gibt es einen erheblichen Wandel der Rechte und Pflichten, was sich auch auf die Verantwortung der Geschäftsleitung auswirkt. Die Funktion, Aufgaben und Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten muss neu festgelegt werden.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die aktuellen Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz vorgestellt. Die Teilnehmer erfahren, wie die rechtlichen Veränderungen im Unternehmen praktisch umgesetzt werden können.
Mit der Teilnahme an diesem Seminar erwerben bzw. erhalten die Teilnehmer die nach §4f II 1 BSDG erforderliche Fachkunde als Datenschutzbeauftragter. Laut Bundesdatenschutzgesetz darf zum Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Themenschwerpunkte
# Neuerungen im BDSG
# Gestärkte Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
# Melde- und Informationspflicht gegenüber Behörden und
# Betroffenen bei Datenschutzpannen
# Erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden
# Verschärfung der Bußgeldtatbestände
# Listenprivileg und Einwilligungslösung
# Neue Regelungen im Arbeitnehmerdatenschutz
# Kennzeichnungspflicht und Kopplungsverbot
# Verschärfte Vorgaben für die Auftragsdatenverarbeitung
# Erhöhte Auskunftspflicht gegenüber Betroffenen
# Inkrafttreten der Regelungen und Umsetzungsfristen
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an betriebliche Datenschutzbeauftragte, externe Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche für die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Vorstände, Geschäftsführung, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen, Fach- und Führungskräfte im Bereich IT und Datenschutz und alle Interessierten.