Bewegen Sie sich im rechtlichen Rahmen bei SEPA-Lastschriftverfahren!
Bevor das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz in Kraft getreten ist, gab es für Lastschriften nur das Interbankenabkommen „Abkommen über den Lastschriftverkehr“, dies hatte keine Außenwirkung und hat die Einzugsermächtigungs- und das Abbuchungsverfahren geregelt.
In Europa wurden die Anforderungen im SEPA-Lastschriftverfahren festgelegt. Zustimmung zu Lastschriften kann in verschiedenen Formen erfolgen. Je nach Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsdiensteleister kann dies nachträglich, konkludent oder stillschwigend geschehen. Damit in Zukunft die nachträglich zu genehmigten Lastschriften rechtlich wirksam vereinbart werden, haben die Bankenverbände für die Institute „Lastschriftbedingungen“ entwickelt. Auch bei SEPA-Lastschriften ist eine nachträgliche Genehmigung nicht notwendig und das Recht des Bankkunden, die Zahlung ohne Angaben von Gründen zurück zu geben, bleibt unangetastet, außer wenn der Kunde gegenüber der Bank die Zahlung ausdrücklich genehmigt hat. Die Regelung zur Lastschriftrückgabe ist nur für Verbraucher zulässig. Für Firmenlastschriften besteht kein Erstattungsanspruch. Ein Erstattungsanspruch bei der Einzugsermächtigung besteht nur, wenn der Zahlende die Zahlung beim Zahlungsdiensteleister nicht eingewilligt hat. Will ein Institut an der SEPA-Lastschrift teilnehmen, muss es am „SEPA Core Direct Debit Scheme“ beitreten. Das Regelwerk für SEPA-Lastschriften ist das SEPA Direct Debit Scheme Rulebook. Bei SEPA-Lastschriftverfahren für Verbraucher muss der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein Lastschrift-Mandat erteilen, dadurch hat der Zahlungsempfänger die Ermächtigung zum Einzug und das Institut hat das Einverständnis die Zahlung einzulösen. Das Lastschriftmandat wird elektronisch autorisiert (e-Operating Model). Handelt es sich um Lastschriften aus dem Bereich „B2B“ wird die Lastschrift erst bei Vorliegen des Mandats und ausreichender Deckung eingelöst. Bei Unwirksamkeit eines Mandats, muss der B2B-Kunde darüber informiert werden. Der Zahler hat das Recht seine Konten gegen SEPA-Lastschriften zu sperren. Die Verfahren bei der Lastschriftrückgabe nennen sich „Exception Handling- Rückgabe der Lastschrift“. Ungerechtfertige Lastschriftabbuchungen kann mit einem Nachweis innerhalb von 13 Monaten zurück gegeben werden.
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet Seminare zu diesem Thema an.
Das Seminar Das neue Zahlungsverkehrsrecht findet am 27.04.2010 in München statt.
Das Seminar Rechtsfragen zum Zahlungsverkehr findet am 12.11.2010 in Frankfurt statt.
Die FORUM · Institut für Management GmbH gehört zur Stuttgarter Klett Gruppe. Mit ihren 60 Unternehmen an 42 Standorten in 18 Ländern ist die Klett Gruppe das größte Bildungsunternehmen in Deutschland. Das Angebot der Klett Gruppe reicht vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe der führende private Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. Die rund 2.900 Mitarbeiter in den Unternehmen der Klett Gruppe erwirtschafteten im Jahr 2008 einen Umsatz von rund 439 Millionen Euro.