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Aufgabe des Geldwäschebeauftragten: Erkennen von Verdachtsfällen

Zu den Aufgaben des Geldwäschebeauftragten (GwB) gehört es, Verdachtsfälle in Bezug auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu erkennen. Das ist sicherlich einer der schwierigeren Aufgaben, hier ist Augenmaß gefragt, denn zwischen Schwarz und Weiß gibt es 256 Graustufen.

Hilfreich bei der Frage, wann eine Verdachtsanzeige verfasst werden muss, sind die Fallbeispiele der FIU Deutschland. Diese jedoch sollte man nicht als endgültig ansehen, hier ist viel Erfahrung gefragt. Eine weitere Hilfestellung ist ein gut funktionierendes EDV-Monitoring, welches Auffälligkeiten meldet. Diese Meldungen müssen immer im Einzelfall überprüft werden, ob die Verdachtsschwelle überschritten ist. Sollte man zu dem Schluss kommen, dass ein Verdacht Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegt, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn sich der Verdacht geradezu aufdrängt, dann hat der GwB eine Verdachtsanzeige nach § 11 Abs. 1 GwG zu erstatten.

Typischerweise genügen einzelne auffällige Transaktionen für einen Verdacht nicht, die Auffälligkeiten müssen sich häufen. Zum Beispiel ist die Einzahlung eines hohen Geldbetrages auffällig, bei Bestandskunden aber noch kein Grund, einen Geldwäscheverdacht zu konstruieren. Anders sieht es aus, wenn hohe Bareinzahlungen häufiger vorkommen oder nicht zum Kunden passen oder der Kunde eine Auskunft über die Herkunft der Gelder verweigert. Dann ist unter Umständen die Schwelle zum Verdacht überschritten.

Für den GwB bedeutet dies: dann „sicherheitshalber“ eine Verdachtsanzeige erstatten, schon damit er sich selbst nicht wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 5 StGB strafbar macht oder ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro gemäß § 17 Abs. 1 GwG riskiert.

Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet Seminare zu diesem Thema an.

Das Seminar Update Anti-Money-Laundering findet am 08. September 2010 in Frankfurt statt.
Das Seminar Geldwäsche & Steuerhinterziehung findet am 22. September 2010 in Frankfurt statt.
Das Seminar Der Geldwäschebeauftragte findet am 23. September 2010 in Düsseldorf statt.


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Meine Kontaktdaten lauten:
Sina Ragozet
FORUM Institut für Management GmbH
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Fax. 06221 500 933
E-Mail: s.ragozet@forum-institut.de


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