Anreizsysteme und Vergütung in Banken
Die BaFin hat die Neufassung der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ bekannt gegeben. Die Neuregelung enthält verschiedene Aussagen zur Vergütungsgestaltung in Banken.
Die von den neuen MaRisk geforderte Umstellung der Vergütungssysteme wird eine lange Projektlaufzeit in Anspruch nehmen. Es sollen vor allem schädliche Anreize vermieden werden. In den Bonuszahlungen werden künftig angemessene Begrenzungen (Caps) eingebaut, wenn sich herausstellt, dass Erfolge nur durch zu hohe Risiken erreicht wurden. Außerdem werden Fix-Variabel-Relationen zu überprüfen sein, ob sie eine zu starke Abhängigkeit der entscheidenden Akteure von Bonuszahlungen vorsehen. Zudem wird eine langfristige Ausrichtung der Anreizsysteme gefordert, bei der sich künftig negative Entwicklungen bonusmindernd niederschlagen sollen. Nicht nur der individuelle Erfolg soll honoriert werden, sondern vielmehr der Gesamterfolg der jeweiligen Organisationseinheit und Bank soll sich in der variablen Vergütung niederschlagen. Die Neugestaltung der MaRisk, die die Vergütungsfragen betreffen, fordert mehr Überwachung, Transparenz und Information. Insgesamt steigen somit die Anforderungen an die Transparenz der Vergütungssysteme und das Monitoring ihrer Wirkungsweise. Die augenfälligste Neuerung ist die geforderte Einrichtung eines Vergütungsausschusses. Derzeit beschäftigen sich die größeren Banken mit den Details des Vergütungsausschusses: Welche Rolle wird ihm zugewiesen? Wie ist die Zusammensetzung? In welchem Verhältnis steht seine Arbeit zu den Aufgaben von Vorstand, Personalbereich, Betriebs- und Personalrat?
Die FORUM · Institut für Management GmbH bietet ein Seminar zu diesem Thema an. Das Seminar Anreizsysteme und Vergütung in Banken findet am 28. Januar 2010 in Frankfurt statt.
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