Gewässerschutz für Quereinsteiger
Die Veranstaltung ist für Mitarbeiter von Unternehmen konzipiert, die nach §64 WHG nicht verpflichtet sind, einen Gewässerschutzbeauftraten zu bestellen. Trotzdem müssen auch die verantwortlichen Personen über ein Grundlagenwissen verfügen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Im Rahmen dieser Veranstaltung am 07.05.2010 in Dortmund werden die gesetzlichen Grundlagen des Wasserrechts sowie die dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerke vorgestellt. Anhand von Fallbeispielen werden die verschiedenen Verordnungen besprochen und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen behandelt.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die für den Bereich Gewässerschutz verantwortlich sind, Mitarbeiter aus Personal- und Einkaufsabteilungen, Führungskräfte, die einen fundierten Überblick aufweisen möchten und alle Interessierten.
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