Was spricht für Frankreich?
Von Volkhard Hente, deutscher Rechtsanwalt in Freiburg und französischer Avocat bei der Rechtsanwaltskammer (Barreau) in Strasbourg
Auch wenn es sicher zu früh ist, bereits jetzt über die weitere Entwicklung zu spekulieren, stellen sich natürlich trotzdem viele nicht zuletzt deutsche Unternehmen die Kardinalsfrage: „Wie geht es weiter mit unseren Frankreich-Plänen, lohnt sich weiterhin ein Engagement ? Bevor man vielleicht voreilig das Handtuch wirft, sollte man sich jedoch auf Folgendes besinnen, was weiterhin Gültigkeit besitzt:
Frankreich ist nach Deutschland der zweitgrößte Markt Europas. Dank seiner zentralen Lage bietet Frankreich neben einem Binnenmarkt von 58 Millionen Konsumenten direkten Zugang zu ca. 310 Millionen Konsumenten in den Nachbarländern. Für deutsche Unter-nehmen ist hierbei u.a. der Zugang zum spanischen, portugiesischen und italienischen Markt interessant. Frankreich ist die weltweit viertgrößte Exportnation und verfügt außerdem über eine leistungsfähige Industrie sowie einen stark entwickelten Dienstleistungsbereich. Das Land besitzt eine sehr gut ausgebildete, produktive und hochmotivierte Bevölkerung. Das mag nicht zuletzt daran liegen, dass hier dank gut ausgebauter Ganztags-schulen und großzügiger staatlicher Förderung die Verbindung von Kindern und Karriere ungleich reibungsloser klappt als in Deutschland: Frankreich vermeldet steigende Bevölke-rungszahlen ! (vgl. « Die Welt » : « Frankreich kümmert sich um seine Kinder » Artikel erschien am 15.04.2005) Hervorzuheben ist auch das gut funktionierende System der sog. Zeitarbeitsagenturen (Agences Intérim), die eine im Vergleich zu Deutschland kurzfristige und flexible Personaleinstellung ermöglichen, und die von vielen bürokratischen Zwängen weitgehend befreit sind.
Die derzeitige konservative Regierung in Frankreich verfolgt eine marktwirtschaftlich orientierte, arbeitgeberfreundliche Politik um auch der in Frankreich stärker werdenden Kapitalflucht Einhalt zu gebieten. Dazu kommen Steuersenkungen und die teilweise Aufhebung des verschärften Kündigungsschutzes, nachdem insbesondere aus Sicht vieler deutscher Unternehmer hier in der Vergangenheit gewisse Defizite bestanden. Nach den geltenden frz. Bestimmungen (Art. L 151-1 ff Code Monétaire et financier) sind schon jetzt Direktinvestitionen aus EU- und Drittstaaten lediglich meldepflichtig, nur in Ausnahmefällen ist eine Genehmigung durch den frz. Wirtschaftsminister erforderlich. Auch ausländische Investoren erhalten darüber hinaus angemessene Unterstützung bei Investitionen und Ar-beitsplatzschaffung. Beispielhaft sei hier sog. Raumordnungsprämie PAT, Steuergutschriften für Forschungstätigkeit oder die zeitlich begrenzte Befreiung von der Mindest-körperschaftssteuer bei Gründung genannt.
Gleichwohl gelten die komplexe Bürokratie und die bestehende Gesetzgebung im Steuer- und Sozialbereich oft als nachteilig. Auf der anderen Seite gilt zu bedenken, dass im Vergleich zu Deutschland in Frankreich nach wie vor ein geringeres Lohnniveau herrscht.
Die Hälfte der deutschen Investitionen in Frankreich stammt von kleinen, bis mittleren Unternehmen, wobei Lothringen und das Elsass proportional die meisten Investitionen anziehen. Die dortigen Handelskammern und viele Behörden bieten deshalb verstärkt auch Informationen, Formulare und Ansprechpartner auf Deutsch an.
Gleichwohl bleibt natürlich bei vielen Europäern der Schock über die Ablehnung der EU- Verfassung durch die Franzosen. Doch worin bestehen heute die konkreten Auswirkungen: die derzeit bestehenden EU-Verträge, namentlich die Verträge von Maastricht, Nizza und Amsterdam sowie die bestehenden Grundfreiheiten bleiben natürlich unangetastet. Im europäischen Alltag wird sich zunächst kaum etwas ändern. Auch die Gegner der Verfassung sind in der Mehrheit für Europa. Die Ablehnung wird von vielen Franzosen als allgemeine Unmutsbekundung und Denkzettel angesichts hoher Arbeitslosigkeit und zunehmender Verlagerung von Arbeitsplätzen ins nicht-europäische Ausland gesehen. Dafür wird Brüssel, aber noch mehr die derzeitige frz. Regierung und ihr Staatspräsident Chirac verantwortlich gemacht. Dessen Engagement für die Verfassung wurde von vielen Franzosen als „Hohn“ empfunden und provozierte ein Bonmot des rechtsradikalen Politiker Le Pen, der meinte: „Noch ein Fernsehauftritt Chiracs für die Verfassung, und das NEIN ist gesichert“. Es ist bedauerlich, dass das „Nein“ der Franzosen auf dem Rücken vieler anderer Europäer ausgetragen wird, doch um eine weitere Äußerung des frz. Verfassungsgegners und langjährigen Innenministers Chevènement zu zitieren: „Frankreich verstehe sich als Chevalier blanc (weißer Ritter), der in Brüssel für eine Revision und die Verbesserung der EU-Verträge, den sogenannten „Plan B“ kämpft“. Ob er wirklich kommt bleibt abzuwarten.
Über den Autor:
Volkhard Hente ist als deutscher Rechtsanwalt in Freiburg / Breisgau und als französischer Avocat bei der Rechtsanwaltskammer (Barreau) in Strasbourg zugelassen. In dieser Funktion berät er u.a. deutsche Unternehmen, die in Frankreich tätig sind. Er lebt seit vielen Jahren in Frankreich und ist zweisprachig. Er besitzt einen Mastergrad im Französischen Gesellschaftsrecht (D.E.S.S. Juriste d'Affaires) und kennt das französische Unternehmensumfeld seit seiner Pariser Tätigkeit für den German Desk einer großen Pariser Wirtschaftskanzlei. Dort war er u.a. an mehreren grenzüberschreitenden Mergers & Acquistions-Vorhaben beteiligt. Er besitzt umfassende Seminarerfahrungen, zuletzt im Mai 2005 als Vortragender bei der Jahrestagung des VID Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. in Bad Neuenahr zum Thema frz. Insolvenzrecht. Volkhard Hente ist Referent von Management Circle für die Seminarreihe „Fit für Frankreich“, in der deutsche Unternehmen über ein Frankreich-Engagement aufgeklärt werden.