MEDIATION als lösungsorientierter, kostengünstiger Weg zur Konfliktlösung
1. Begriffserklärung gemäß Zivilrechts-Meditations-Gesetz
§ 1 (1) Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fach- lich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommuni- kation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
Nach dem allgemeinen Begriffsverständnis handelt es sich bei der Mediation im Wesentlich- en um ein strukturiertes, jedoch nicht formelles Verfahren, in dessen Rahmen der Mediator, zwei oder mehrere Parteien mit dem Ziel unterstützt, ihre Differenzen aus freiem Willen durch Verhandlung auszuräumen. Der Mediator hat keine Lösung vorzugeben, er ist kein Schiedsrichter und schon gar kein Richter.
Seine Rolle besteht im Wesentlichen darin, die Parteien bei der Identifikation gemeinsamer bzw. unterschiedlicher Interessen und bei der Bewertung von Lösungsoptionen zu unter-stützen. Vereinfacht lässt sich die Verhandlungsmethode mit dem Prinzip „Kooperation statt Konfrontation“ kennzeichnen. An Stelle des Denkens in Positionen tritt das Verhandeln entsprechend den hinter den Positionen stehenden Interessen und Bedürfnissen der Parteien und der kreativen Suche nach neuen, am besten gemeinsamen Lösungen.
Angestrebt wird letztlich ein zukunftsorientierter Aushandlungsprozess, aus dem beide Parteien am Ende als Gewinner hervorgehen; das bedeutet eine Abkehr von dem sonst üblichen Gewinn – Verlust – Denken, bei dem der Erfolg der einen Partei dem Misserfolg der anderen Partei entspricht.
2. Rolle – Aufgaben – Fähigkeiten des Mediators
Allparteilichkeit
Der Mediator muss darauf Bedacht nehmen, dass er zu allen Beteiligten Äquidistanz, d.h. gleichen Abstand bewahrt. Er versetzt sich in alle Konfliktparteien hinein, womit er für alle Parteien im gleichen Masse Partei ergreift.
Neutralität
Der Mediator muss darauf Bedacht nehmen, dass er zu den Konfliktparteien und dem Streit- gegenstand sowie gegenüber den Interessen und Lösungsoptionen der Konfliktparteien eine neutrale Haltung einnimmt. Der Mediator darf keine Eigeninteressen am Konflikt verfolgen.
Vertraulichkeit
Der Mediator ist während und auch nach dem Mediationsverfahren zur Vertraulichkeit ver- pflichtet. Gegebenen Falles können Inhalte der Mediation mit Einwilligung der Konfliktpar- teien bekannt gegeben werden. Der Mediator kann und darf nach Abschluss der Mediation nicht als Zeuge, Gutachter oder Rechtsvertreter für eine der Konfliktparteien tätig werden.
Empathie
Der Mediator muss darauf achten, dass er empathisch bleibt, d.h. sich in die Position der jeweiligen Konfliktpartei hinein versetzen kann. Wobei Empathie nicht nur ein sich in die Lage einer anderen Person hineinversetzen bedeutet, sondern vielmehr eine Grundhaltung und eine gewichtige Vorraussetzung darstellt, wie einer anderen Person begegnet wird.
Hauptaugenmerk wird dabei auf die Beobachtung der Emotionen und Bedürfnisse der anderen Person gelegt.
Befähigung zum Perspektivenwechsel
Der Mediator muss zwischen den Perspektiven hin und her pendeln können, d.h. er muss die Konfliktparteien und deren Sichtweisen in ihrer Berechtigung betrachten. Eigene Beurteilun- gen und Bewertungen muss er hinten anhalten.
Differenzierte Selbstwahrnehmung
Der Mediator muss sich über eigene Emotionen im Klaren sein und zu ihnen Distanz bewahren sowie bewusst Parteinahmen erkennen und ihnen entgegen wirken.
Strukturierungs- und Artikulierungsvermögen
Der Mediator muss kontaktfreudig und kommunikativ sein sowie die Fähigkeit des aktiven Zuhörens besitzen, um Inhalte des Vorgebrachten der Medianden zusammenfassen, strukturieren und klar wiedergeben zu können. Klärung und Verdeutlichung stellen eine zentrale Fertigkeit des Mediators dar.
Befähigung zur Abgrenzung
Der Mediator muss sich vor versteckten Parteinahmen und subtilen Identifikation bewahren. Psychische Stabilität sowie das Vermögen sich von Themen abzugrenzen sind eine wesentliche Anforderung an den Mediator.
Konfliktbereitschaft
Der Mediator muss konfliktresistent sein und mit Konflikten gut haushalten können. Er muss die Bereitschaft haben, die nicht angesprochenen, eventuell tabuisierten Inhalte zu enthüllen und schwierige Themen zu benennen.
Kompetenz, Differenzen und Konflikt benennen
Der Mediator muss befähigt sein, den Kern des Konfliktes zu diagnostizieren. Er muss die enthüllenden und klärenden Inhalte formulieren können, welche der Aufdeckung des maßgeblichen Konfliktes der Medianden dient. Er muss die intuitive Sensibilität besitzen, verdeckte Äußerungen, auch non-verbaler Natur, zu erkennen und zu verbalisieren.
Balance der Vergangenheitsbewältigung und der Zukunftsorientierung
Der Mediator muss bei stark emotionalisierten Konflikten die Balance zwischen Aufarbeitung der aus der Vergangenheit zu bewältigenden Anliegen und der in die Zukunft gerichteten Lösung finden. Er muss im Dilemma einerseits Emotionen genügend Raum und Zeit zu geben und andererseits dem ergebnisorientierten Prozess immer auch auf der für die Zukunft gerichteten Lösung beibehalten.
Bei näherer Betrachtung der Kompetenzen eines Mediators ergibt sich die Erkenntnis, dass einerseits die Kompetenzen durch Aneignen theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen erweitert werden können. Andererseits müssen eine klare Grundhaltung und Einstellung zu Konflikten verinnerlicht sein - damit die mediative Haltung zu einem gewichtigen Anteil der Persönlichkeitsstruktur entwickelt wird.
Einen kompetenten Mediator zeichnet weiters aus, wenn er akzeptiert, dass die Konfliktparteien über gemeinsame Ressourcen verfügen, welche der Mediator im jeweiligen Setting aktivieren kann.
3. Phasen der Mediation
Aufgrund des nicht formellen Verfahrens des Mediationsprozesses besteht auch kein Anspruch auf einen festen definierten Ablauf der Mediation. Aus praktikablen Erfahrungen
können jedoch allgemein zwischen 5 – 7 Phasen unterschieden werden, wobei nicht in jeder Mediation alle Phasen zur Gänze durchschritten werden müssen. Dies steht immer in Abhängigkeit zum situativen Verlauf und der Tiefe des Konfliktgeschehens sowie der Kooperationsbereitschaft der Medianden.
In der pre-mediativen Phase erfolgt die Kontaktnahme und Überprüfung der Mediierbarkeit des Konfliktes.
In der I. Phase wird das Mediationsverfahren in einem gemeinsamen Gespräch zwischen Mediator und den Medianden eröffnet (mit den daraus folgenden Mediationsvereinbarung).
In der II. Phase erfolgt die gemeinsame Klärung der Sach- und Rechtslage.
In der III. Phase versucht der Mediator, die hinter den rechtlichen Positionen verborgenen persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Medianden heraus zu arbeiten und die bestehenden Probleme einzugrenzen.
In der IV. Phase beginnt der eigentliche Prozess der Problemlösung.
In der V. Phase wird im Erfolgsfall der Abschluss eines Mediationsvertrages zwischen den Medianden getätigt.
In der VI. Phase erfolgt eine Überprüfung der Vertragsinhalte und die eventuell erforderlich gewordene Evaluierung.
4. Mediation im Unternehmenskontext
Mediation versteht sich als zukunfts- und lösungsorientierte Methodik, um gemeinsam übergeordnete Unternehmensziele erfolgreich zu bewerkstelligen. Das Bewerkstelligen dieser Ziele erfolgt unter Berücksichtigung der einzelnen Personen und deren individuellen Bedürfnisse, der Teamzusammenstellung sowie deren gemeinsamen Anliegen und Ziele sowie der Integration der vorgegebenen Rahmenbedingungen.
Nur wenn diese Aspekte in einer dynamischen Balance stehen und als Einheit gesehen werden, kann kooperative, effiziente und erfolgreiche Teamarbeit bzw. Konfliktlösung nachhaltig gewährleistet werden.
5. Vorteile der Mediation für das Unternehmen
Kostenreduktion
Durch die Mediation erfolgt die Konfliktlösung im Regelfall wesentlich kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren, das mehrere Instanzen durchlaufen kann. Neben den Verfahrenskosten müssen ansonst auch die Kosten für Rechtsvertretung getragen werden - und aber auch jene Kosten, welche dadurch entstehen, dass innerhalb des Unternehmens die eigentlichen Aufgaben unerledigt bleiben und nachgearbeitet werden müssen.
Zeitgewinn
Gerichtsverfahren können aufgrund des Instanzenzuges über Jahre dauern. Mediations-verfahren können im Regelfall innerhalb einiger Wochen zu einer positiven Lösung führen.
Das Unternehmen gelangt somit rascher zu einem Ergebnis und muss weniger Zeit dafür aufwenden.
Planungssicherheit
Das Unternehmen kann aufgrund eines laufenden Rechtsstreits bei Gericht und der damit verbundenen Unsicherheit des Ausgangs oftmals keine weiteren Planungen durchführen. Mit Hilfe der Mediation wird ermöglicht, dass das Unternehmen im weit überwiegenderen Anteil der Konfliktfälle in kürzerer Zeit eine verbindliche Lösung erreicht, die eine Sicherheit der weiteren Planung gewährleistet.
Ressourcenschonung
Aufgrund lang andauernder Gerichtsverfahren werden oftmals ganze Abteilungen eines Unternehmens zur Unterstützung der Rechtsvertreter herangezogen. In dieser Zeit können sich die Mitarbeiter/innen nicht ihren Kernaufgaben widmen.
Informationsgewinn
Das Unternehmen gewinnt infolge der Mediation Informationen von den Beteiligten, welche sie im Gerichtsverfahren nicht in diesem Ausmaß erhalten würden. Bei Gericht werden vom Richter die Fragen gestellt, deren Antwort oftmals von der Rechtsvertretung der Gegenseite abgeblockt werden. Die Mediation gewährleistet eine konstruktive Atmosphäre, die dem Unternehmen die Möglichkeit einräumt, direkt an die Gegenseite Fragen zu stellen.
Dadurch wird die Möglichkeit geboten, dass von der Gegenseite die tatsächlichen Motive, Interessen und Bedürfnisse in Erfahrung gebracht werden. Dies hat zur Folge, dass rascher eine Lösung gefunden wird als etwa in Gerichtsverfahren, wo rein rechtlich relevanten Fakten eine Rolle spielen.
Darstellung der eigenen Standpunkte
Mit Hilfe der Mediation kann das Unternehmen der Gegenpartei erläutern, worum es sich bei dieser Angelegenheit wirklich handelt. Weiters kann dargelegt werden was das Unternehmen benötigt und wo die Bereitschaft zum nachgeben liegt.
Bewahrung der Vertraulichkeit
Gerichtsverhandlungen sind im Regelfall der Öffentlichkeit zu gängig und die Urteile dieser Verfahren werden häufig unter Nennung des Unternehmens veröffentlicht. Es ist somit einer großen Anzahl an Personen möglich, dem Gerichtsverfahren bei zu wohnen und mit zu verfolgen, wie das Unternehmen mit dem Gegenüber verfährt. Im Mediationsverfahren wird dagegen der gesamte Inhalt vertraulich behandelt, und ohne Zustimmung wird keine Äußerung in der Öffentlichkeit getätigt.
Kontrolle des Verhandlungsprozesses
Beim Gerichtsverfahren kann das Unternehmen nur den Zeitpunkt des Anfangs bestimmen. Anschließen entfaltet das Verfahren Eigendynamik und entgleitet oftmals der Kontrolle der Konfliktparteien. Der Richter entscheidet, ob und welche Beweise aufgenommen werden und wie das Gerichtsverfahren verläuft. Am Ende entscheidet der Richter ohne Einfluss des Unternehmens in Form des Urteilspruches. Bei der Mediation hingegen behält das Unternehmen die absolute Kontrolle über Zeit und Ergebnis, da kein Ergebnis zustande kommt, welches nicht von allen Konfliktparteien als fair und als Konsens empfunden wird.
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Peter Mikiss, eingetragener Mediator
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