Compliance Manager und deren Haftung
Compliance Officer sind dafür da Korruption zu bekämpfen und Vorschriften zu überwachen. Nun hat erstmals der BGH einen ComplianceManager in die persönliche Haftung genommen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Er wurde verurteilt, weil er von Delikten wusste und diese nicht verhindert hat. Was heißt das nun für andere Compliance Officer?
Zunächst einmal sorgt die Entscheidung für Verunsicherung. Als Compliance Officer hat er die Pflicht Rechtsverstöße und somit insbesondere Straftaten zu unterbinden. Diese Pflicht hat er gegenüber der Unternehmensleitung übernommen, dafür ist er verantwortlich. Damit er dieser Pflicht nachkommt hat er Organisationen und Strukturen so aufzubauen und zu verantworten, dass Rechtsverstöße verhindert werden.
Welche Maßnahmen bieten sich nun als Folge des Urteils an? Der Oberste Compliance Verantwortliche sollte zukünftig unbedingt darauf achten, ob die individuellen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse klar geregelt sind, sowohl arbeitsvertraglich als auch in der konkreten Stellenbeschreibung. Denn strafrechtlich entscheidend für den Umfang der Verantwortlichkeit ist die konkrete Aufgabenausgestaltung des einzelnen Compliance Officers. Das bedeutet, je präziser Aufgaben und Zuständigkeiten beschrieben sind, desto einfacher entfällt eine persönliche Haftung.
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