Anlageberatung und Vertrieb
Neuregelungen praxisgerecht umsetzen & Haftung vermeiden
Am 20.10.2011 hat die EU-Kommission Vorschläge zur Änderung der MiFID vorgelegt. Die alte Richtlinie soll grundlegend überarbeitet und um eine Verordnung (MiFIR) ergänzt werden. Die Kommission spricht selbst von einer "Neufassung". Der europäische Gesetzgeber will sämtliche organisierte Formen des Handels in Finanzinstrumenten sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft noch umfassender und effizienter regulieren und den Anlegerschutz weiter verbessern.
Die anlegerschützenden Verhaltenspflichten zielen darauf ab, dass Wertpapierfirmen Anlegern diejenigen Informationen zur Verfügung stellen, die für eine sachgerechte Anlageentscheidung benötigt werden. Anleger sollen redlich und individuell angemessen behandelt sowie Interessenkonflikte im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung identifiziert, gegebenenfalls vermieden, jedenfalls offengelegt werden.
MiFID II sieht einige Änderungen vor, die insbesondere für die Anlageberatung von Bedeutung sind. Anleger sollen künftig auch darüber informiert werden, ob sie unabhängig beraten werden. Unabhängige Berater und Portfolioverwalter sollen keine Provisionen oder sonstige finanzielle Vorteile von Dritten mehr annehmen dürfen. Darüber hinaus sollen Telefonate mit Kunden aufgezeichnet und die Anforderungen an die Zulässigkeit von sogenannten Execution-only-Geschäften verschärft werden. Hinzu kommt ein neuer Bestandteil jeder künftigen Anlageberatung: Der Berater muss angeben, ob er nach Abschluss des Anlagegeschäfts fortlaufend beurteilen wird, inwieweit das empfohlene Finanzinstrument weiterhin für den Kunden geeignet ist.
MiFID II und MiFIR werden die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer im Markt für Wertpapierdienstleistungen signifikant verändern. Die Kommission hat ausgerechnet, dass die Umsetzung der neuen Regeln einmalig höchstens 732 Millionen Euro kostet und jährlich 586 Millionen Euro – im Verhältnis zu den operativen Kosten im EU-Bankensektor entspräche das nicht mehr als 0,15% einmalig bzw. 0,12% jährlich. Die Kommission behauptet, dass vor allem die einmaligen Kosten niedriger ausfallen, als bei der Ersteinführung von MiFID. Es ist jedoch unklar, ob die Kommission auch eine komplette Änderung des Geschäftsmodells mit eingerechnet hat, wie dies bei der Anlageberatung voraussichtlich notwendig werden wird. In jedem Fall werden die Kosten vermutlich unterschätzt, da bereits die IT-Umsetzung der Transparenzanforderungen allein mehrere Millionen Euro pro Finanzinstitut kosten dürfte.
Auf die Konsultation Anfang des Jahres erhielt die Kommission 4200 Antworten sonst sind es eher ein paar Hundert.
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Die FORUM • Institut für Management GmbH gehört zur Stuttgarter Klett Gruppe. Mit ihren 59 Unternehmen an 40 Standorten in 17 Ländern ist die Klett Gruppe das größte Bildungsunternehmen in Deutschland. Das Angebot der Klett Gruppe reicht vom klassischen Schulbuch bis zu modernsten interaktiven Lernhilfen, von Fachliteratur bis zur schönen Literatur. Darüber hinaus ist die Klett Gruppe der führende private Anbieter von Bildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen. Die rund 2.740 Mitarbeiter in den Unternehmen der Klett Gruppe erwirtschafteten im Jahr 2010 einen Umsatz von rund 465 Millionen Euro.